Für Rechte kämpfen mit Online-Petitionen
Die Staatsform Demokratie sollte – per Definition – ihren Bürgen ein Mitspracherecht bei der gesellschaftspolitischen Gestaltung einräumen. Schließlich soll ja alle Macht vom Volk ausgehen. Aber wie kann man sich Gehör verschaffen? Online-Petitionen sind ein Mittel, das in einer digitalisierten Welt immer mehr genutzt wird.

Natürlich kann man für seine Rechte auf die Straße gehen. Man kann sich mit Fremden (mit Hilfe der Social Media) spontan zu einem Flash Mob verabreden, man kann Schilder basteln, Gleichgesinnte finden und in Massen so herrlich schrill, laut und bunt sein, wie z. B. bei der jährlich stattfindenden Mad & Disability Pride Parade (siehe: Für das Recht auf die Straße: Pride Parade in Berlin). Allerdings: so eine Parade muss beantragt, organisiert und begleitet werden; das tägliche Mittel der Wahl ist sie demnach nicht. Aber sie kann Aufmerksamkeit schaffen, z. B. für aktuelle Petitionen, mit denen die initiierende Gruppe an ihr Recht kommen will.
Diese Petitionen, für die man früher mühsam von Haus zu Haus ziehen musste, können heute vom Sofa aus gestartet bzw. unterstützt werden. Hierbei kann man verschiedene Wege nehmen.
Offizielle Plattformen
Seit 2005 können Online-Petitionen (auch: E-Petitionen) privat, d. h. als Einzelpetition, oder öffentlich u. a. beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bzw. der einzelnen Bundesländer (mit Ausnahme Hessens) eingebracht werden*.
Öffentliche Petitionen – das Anliegen an sich, die entsprechende Begründung und der Name des Einreichenden – können von jedem eingesehen und nach vorheriger Anmeldung online unterschrieben und im Forum kommentiert werden.
Der Petitionstext wird sechs Wochen lang online gestellt und kann in diesem Zeitraum von anderen mitgezeichnet werden. Je mehr Mitzeichner eine öffentliche Petition erhält, desto größeres Gewicht soll ihr dadurch im folgenden Verfahren verschafft werden können. Zwar wird jede Petition gesichtet, unabhängig davon wie viele Unterstützter sie hat, doch sind 50.000 Unterschriften in den ersten vier Wochen nach Veröffentlichung eine Größe, die nicht uninteressant ist, denn dann werden u. U. laut den Verfahrensgrundsätzen ein oder mehrere Petenten in einer öffentlichen Ausschusssitzung angehört. Die öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses werden im Parlamentsfernsehen übertragen und sind im Internet einzusehen.
Bevor eine eingereichte Petition als öffentliche Petition im Internet zur Diskussion und zur Mitzeichnung eingestellt wird, muss sie den Kriterien hierfür entsprechen. Diese Überprüfung kann u. U. mehrere Monate betragen. Zum Vergleich: Auf der Website des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages können derzeit (August 2014) 20 öffentliche Petitionen mitgezeichnet werden; in Prüfung sind derzeit fast 800.
Wird eine Petition, die als öffentliche Petition eingereicht worden ist, nicht veröffentlicht, weil sie den Kriterien nicht entsprochen hat, wird sie dennoch vom Petitionsausschuss behandelt; dann aber als Einzelpetition (Wikipedia, 2014). Wie eine Petition auszusehen hat und welchen Richtlinien sie folgen muss, ist hier nachzulesen:
Weitere Plattformen
Neben den offiziellen Plattformen des Bundestags und der Länder, gibt es noch inoffizielle Plattformen** die sich an Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz richten. Online-Petitionen können gestartet werden, z. B., auf:
- Campact: Demokratie in Aktion
- Change.org (Aktionsradius: weltweit)
- openPetition
openPetition – offene Internetplattformen für den deutschsprachigen Raum
Die 2010 gegründete Plattform openPetition hat nach eigenen Angaben über drei Millionen Nutzer, die ihre Anliegen über die openPetition erstellen, verbreiten und übergeben. Ziel der Gründer: Bürgerbeteiligung mittels Online-Petitionen fördern. Zudem setzt sich openPetition für die Vereinfachung und Weiterentwicklung der Instrumente der partizipativen Demokratie und für die Bildung und Information von Bürgern über politische Entscheidungsprozesse ein. Die Organisation will außerdem erreichen, dass offizielle öffentliche ePetitionen an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestags wirksamer werden: „Diskussion und Vernetzung sind zentrale Bestandteile von openPetition. Unsere Plattform wurde entwickelt, um die herkömmlichen „Einbahnstraßen-Petitionen“ weiter zu entwickeln und partizipativer zu machen. openPetition bringt Menschen mit einem gemeinsamen Anliegen zusammen, ermöglicht Austausch und gemeinsames aktiv werden.“
So funktioniert’s:
Die Petitionen werden von Außenstehenden vorgeschlagen und eingebracht. Petitionen, die den Nutzungsbedingungen widersprechen, werden gelöscht. Beim Einstellen der Petition führt die Plattform den Nutzer Schritt für Schritt und mit ausführlichen Erläuterungen durch die einzelnen Punkte. Eingegeben werden:
- Titel
Soll klar besagen, was die Forderung ist - Adressat
Petition sollte sich an Person wenden, die die gewünschte Veränderung auch wirklich bewirken kann. - Text
Hier soll erklärt werden, warum gehandelt werden muss und wie Unterzeichner zur Lösung beitragen können. - Begründung
Wieso sollten andere ihre Forderung unterstützen? Was haben Mitzeichner davon, d. h. welche positive Auswirkung kann es für andere haben ihre Petition mitzuzeichnen? - Bild hinzufügen
Ein themenbezogenes Bild soll das Anliegen greifbar machen und auf einen Blick sagen, worum es geht.
*Wer ein Anliegen auf Europaebene vorbringen möchte, wendet sich an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
** Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit