Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
Im April 2015 veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung seinen Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Das Dokument zeigt Defizite auf und spricht Empfehlungen aus.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention) ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Staaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Aufgabe aller Menschenrechtskonventionen ist das Empowerment von Menschen, indem Ansprüche auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe geltend gemacht werden und ihre Durchsetzung ermöglicht wird (wikipedia, 2015). In Deutschland wurde dieses Übereinkommen 2009 ratifiziert (in Österreich 2008 und in der Schweiz 2014).
Bei einer Anhörung im Zuge des Staatenprüfungsverfahrens 2015 , überprüfte der Fachausschuss der Vereinten Nationen in Genf, ob Deutschland die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention korrekt umgesetzt hat und welche Fortschritte bei der Umsetzung der Menschenrechte seitdem erreicht wurden.
Im Anschluss veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) am 17.04.2015 seine Empfehlungen an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. In der Publikation werden verschiedene Defizite benannt.
Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA e.V.) meldet auf seiner Website: „So wird (in den Empfehlungen) der Mehrkostenvorbehalt, der das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Assistenzbedarf drastisch einschränkt und der Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der behinderungsbedingten Assistenzkosten, kritisiert.“
Der UN-Bericht steht in englischer Sprache auf der NITSA-Homepage zum Download bereit.
Voraussichtlich wird es 2022 oder 2023 einen neuen Bericht geben. Zu allen Updates des Instituts für Menschenrechte geht es hier.