Hilfsmittel beantragen – Die Checkliste von Stiftung Warentest
Was zahlt die Kasse? fragten sich die Verbraucherschützer von Stiftung Warentest / Finanztest und erklären auf www.test.de, wie man medizinische Hilfsmittel beantragt und welche Vorgehensweise die zielführendste ist.

Wie in den Beiträgen Medizinische Hilfsmittel beantragen (1) und Medizinische Hilfsmittel beantragen (2) – Keine Angst vor Widerspruch dargestellt, ist das Beantragen von medizinischen Hilfsmitteln leider oft eine Kunst für sich. Stiftung Warentest beschäftigte sich mit der Thematik und stellt auf im Wesentlichen fünf Seiten komprimiert und übersichtlich dar, wie man als Verbraucher vorgehen sollte.
Generell orientiert sich die Genehmigung von Hilfsmitteln an den Hilfsmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Ergänzend dazu, so Stiftung Warentest, führt der Spitzenverband der Krankenkassen das Hilfsmittelverzeichnis – einen fortwährend aktualisierten Katalog, der alle medizinischen Hilfsmittel enthält. „Neue Hilfsmittel werden auf Antrag der Hersteller in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen, wenn sie die vorgegebenen Eigenschaften und Qualitätsmerkmale erfüllen. Steht ein Produkt auf der Liste, hat es eine Hilfsmittelnummer und wird in der Regel von der Kasse bezahlt. Fehlen Produkte im Katalog, zum Beispiel eine Prothese, darf die Kasse sie deshalb nicht automatisch ablehnen. Denn das Hilfsmittelverzeichnis ist eine Empfehlungsliste und damit rechtlich nicht verbindlich. In so einem Fall können Versicherte Widerspruch bei der Kasse einlegen.“
Medizinische Hilfsmittel beantragen: Die Checkliste bei Widerspruch
In fünf Schritten erklären die Verbraucherschützer, wie genau man vorgehen sollte, wenn der Kostenträger den Antrag auf ein Hilfsmittel ablehnt. Im Einzelnen geht es vom Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung mittels eines formlosen Schreibens samt Begründung, weshalb das Hilfsmittel notwendig ist, über eine Untätigkeitsklage, wenn der Kostenträger nicht reagiert, bis zum Widerspruchsausschuss und letztendlich zum Sozialgericht.
Zur ausführlichen Darstellung von Stiftung Warentest geht es hier: Checkliste
Wer zahlt was?
Dieser Frage geht Stiftung Warentest ebenfalls nach und erklärt, welche Regeln für gesetzlich krankenversichert, gesetzlich rentenversichert, privat krankenversichert, nach einem Arbeitsunfall und für Personen mit Pflegestufen gelten.
Weitere Informationen
Schließlich geben die Verbraucherschützer noch den Rat, sich bestenfalls nicht ohne Anwalt und Rechtsschutzversicherung auf ein zermürbendes Kräftemessen mit den Kostenträgern einzulassen.
Zum kompletten Beitrag von Stiftung Warentest geht es hier: Medizinische Hilfsmittel: Was zahlt die Kasse?