BSK-Broschüre Antidiskriminierungsrecht
Was Personen mit Behinderung im Kino, in einem Club, mit Assistenzhund, beim Mieten einer Wohnung oder in anderen Alltagsfragen erwarten dürfen, skizziert der Ratgeber „ABC Antidiskriminierungsrecht“ des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK).

„Nur wenn man sich gegen Diskriminierung wehrt, kann man Diskriminierung verhindern und beseitigen“, schreibt der Rechtsanwalt Oliver Tolmein im Vorwort des Ratgebers. Aber was genau ist diskriminierend? Dazu haben die Autoren ein alphabetisches Verzeichnis mit zahlreichen relevanten Begriffen, gesetzliche Grundlagen und Beispielfälle zusammengestellt. Zum Schluss beantworten sie häufig gestellte Fragen von Betroffenen, die von allgemeinem Interesse sein können.
Alphabetisches Verzeichnis
Die ausgewählten Begriffe behandeln nicht allein Diskriminierungsfragen in Bezug auf Behinderung, sondern zum Beispiel auch unzulässige Benachteiligung aufgrund von Alter, Herkunft oder Geschlecht. Das Verzeichnis enthält zudem Stichworte, die in Zusammenhang mit Diskriminierungsfragen relevant sein können, wie etwa die Rolle der Behindertenbeauftragten.
Innerhalb des Ratgebers können nicht immer alle wichtigen Aspekte erklärt werden, daher finden sich häufig auch Verweise und Links auf weiterführende Quellen.
Ein Auszug aus dem alphabetischen Verzeichnis:
- …
- Bahn
- Barrierefreiheit
- Bauordnung
- Behinderung
- Behindertenbeauftragte
- Benachteiligung (mittelbar und unmittelbar)
- Beschäftigungsquote
- Bewerbungsverfahren
- …
Gesetzliche Grundlagen
Kapitel 2 befasst sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Diskriminierung verhindern oder eingrenzen sollen. Hierzu gehören neben dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der UN-Behindertenkonvention insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das derzeit überarbeitet wird (Stand Jan. 2016). Da die Broschüre im Oktober 2015 erschienen ist, empfiehlt es sich neuere Entwicklungen unabhängig davon zu verfolgen.
Beispielfälle
Ausgerechnet „Ziemlich beste Freunde“ wurde an den Hamburger Kammerspielen in einem nicht barrierefreien Gebäude aufgeführt. Es kam zu Protesten, nicht aber zu rechtlichen Schritten gegen das Theater.
Die Autoren wägen in diesem Fall verschiedene Paragraphen gegeneinander ab, ohne die konkreten Bedingungen – beispielsweise mögliche Auflagen des Denkmalschutzes – zu kennen. So könnten sich Benachteiligungsverbot und Denkmalschutz in diesem Fall gegenüber stehen. Sie kommen zu dem Schluss, dass die Aussichten eines rechtlichen Vorgehens begrenzt gewesen sein dürften.
Weitere Fälle, wie die mutmaßliche Benachteiligung wegen einer Behinderung in einem Club oder Versicherungsfragen werden ebenso auf Grundlage verschiedener Gesetze erörtert.
FAQ
Abschließend beantworten die Autoren häufig gestellte Fragen (FAQ) formaler Art, wie zum Beispiel Verfahrensdauer, Kosten oder mögliche Beratung.
Bezugsquelle
Den Ratgeber „ABC Antidiskriminierungsrecht – Praktische Tipps und Ratschläge zum Antidiskriminierungsrecht“ (10/2015) verschickt der BSK gegen eine freiwillige Schutzgebühr von 3,50 Euro plus Porto.
Kontakt:
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Altkrautheimer Straße 20
74238 Krautheim
Telefon: 06294 428170
E-Mail: info@bsk-ev.org
Weitere Informationen
Auch andere Stellen bieten in Fragen der Benachteiligung Informationen und Beratung im Internet an:
- Deutsches Institut für Menschenrechte
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Siehe auch: Beratung bei Diskriminierung – Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes)