Was machen eigentlich Behindertenbeauftragte?
Der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vertritt die Interessen von behinderten Menschen auf höchster Ebene. Aber auch in den Ländern, Städten oder Gemeinden und bei politischen Parteien gibt es Behindertenbeauftragte oder behindertenpolitische Sprecher.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (bis 2016 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen) ist zentraler Ansprechpartner bei der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung berühren. Das Ehrenamt wurde 1981, dem Internationalen Jahr der Behinderten, vom damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt ausgerufen – so die Definition bei Wikipedia. Der Beauftragte Generell nehmen Behindertenbeauftragte oder auch Beauftragte für die Belange behinderter Menschen die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung wahr und setzen sich für deren Gleichberechtigung und gesellschaftliche Inklusion ein.
Behindertenbeauftragte gibt es auf verschiedenen Ebenen:
- Bundesbehindertenbeauftragte: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
- Landesbehindertenbeauftragte: Behindertenbeauftragte der Landesregierungen
- Behindertenbeauftragte der Städte und Kommunen
- Behindertenbeauftragte/behindertenpolitische Sprecher der Parteien
Beauftragte(r) der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Das Amt ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet und wird für die Dauer einer Legislaturperiode besetzt. Dienstsitz des Behindertenbeauftragten ist das Kleisthaus in Berlin. Dort steht dem Amtsinhaber ein Stab von hauptamtlichen Mitarbeitern zur Verfügung. Die Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt.
Die oder der Beauftragte
- steht in Kontakt mit behinderten Menschen, ihren Verbänden und Organisationen, mit Leistungsträgern und -erbringern sowie mit vielen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen im Kontext von Rehabilitation und Teilhabe;
- hat nach § 15 BGG die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird;
- nimmt Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet Gesetzesvorhaben, soweit diese die Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren;
- ist Ansprechpartnerin der Bundesregierung in allen Fragen, die behinderte Menschen berühren;
- setzt sich dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden.
Der oder die Beauftragte ist
- nicht weisungsbefugt gegenüber Behörden oder anderen Stellen;
- nicht berechtigt Einzelfallprüfungen oder Rechtsberatung vorzunehmen;
- nicht zuständig in Angelegenheiten der Länder oder Kommunen;
- nicht für die Vergabe von Fördermitteln zuständig.
Wichtige Themen sind:
- rechtliche Grundlagen
- Rehabilitation und Teilhabe
- Barrierefreiheit
- Kinder, Jugendliche und Familie
- Bildung und Arbeit
- Gesundheit und Pflege
- Soziales/Eingliederungshilfe & Co.
- Internationale und EU-Politik
Öffentlichkeitsarbeit
Die oder der Beauftragte
- informiert über Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen der Behindertenpolitik
- veröffentlicht Pressemitteilungen und Publikationen zu relevanten Themen
- hat einen eigenen Newsletter https://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Wissenswertes/Infodienst/newsletter_node.html
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
anfrage@behindertenbeauftragter.de
Beauftragte in den Bundesländern für die Belange behinderter Menschen
In den einzelnen Bundesländern übernehmen die ehrenamtlichen Beauftragten der Landesregierungen die Vertretung für die Belange behinderter Menschen. Sie beraten die Landesregierungen zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, die Menschen mit Behinderung betreffen können. Vor diesem Hintergrund sind die Ministerien verpflichtet, den Landesbehindertenbeauftragten die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Des Weiteren arbeiten die Landesbehindertenbeauftragten mit den kommunalen Behindertenbeauftragten bzw. Behindertenkoordinatoren und Beiräten zusammen.
Baden-Württemberg
Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon Geschäftsstelle: 0711 279-3360
Fax: 0711 123 39 88
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Bayern
Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Winzerer Str. 9
80797 München
Telefon: 089 126 127 99
Fax: 089 126 124 53
E-Mail: Behindertenbeauftragte@stmas.bayern.de
Berlin
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung des Landes Berlin
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Telefon: 030 902 829 17
Fax: 030 · 902 821 66
E-Mail: lfb@senias.berlin.de
Brandenburg
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866 – 0
Fax: 0331 866 – 5108
E-Mail: poststelle@masgf.brandenburg.de
Bremen
Landesbehindertenbeauftragter des Landes Bremen
Am Markt 20
28195 Bremen
Telefon: 0421 361 181 81
Fax: 0421 361 181 84
E-Mail: Office@Behindertenbeauftragter.bremen.de
Hamburg
Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen
Osterbekstraße 96
22083 Hamburg
Telefon: 040 428 635 724
Fax: 040 428 635 727
E-Mail: behindertenbeauftragte@basfi.hamburg.de
Hessen
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 353 14 67
Fax: 0611 353 16 99
E-Mail: lba@hmdis.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern
Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Schlossstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 525 27 09
Fax: 0385 525 27 44
E-Mail: post@buergerbeauftragter-mv.de
Niedersachsen
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120 40 07
Fax: 0511 120 42 90
E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen
Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 855 30 08
Fax: 0211 855 30 37
E-Mail: kontakt@lbbp.nrw.de
Rheinland-Pfalz
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 16 53 42
Fax: 06131 16 17 53 42
E-mail: lb@msagd.rlp.de
Saarland
Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681 501 32 53
Fax: 0681 501 45 92
E-Mail: LfB@soziales.saarland.de
Sachsen
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 59 22
Fax: 0351 564 59 24
E-Mail: info@beauftragter.sms.sachsen.de
Sachsen-Anhalt
Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt für die Belange behinderter Menschen
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 567 45 64
Fax: 0391 567 40 52
E-Mail: behindertenbeauftragter@ms.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon: 0431 988 16 20
Fax: 0431 988 16 21
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de
Thüringen
Beauftragter der Landesregierung für Menschen mit Behinderung
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
Fax: 0361 379 88 26
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de
Weitere Behindertenbeauftragte
Die behindertenpolitische Interessenvertretung auf kommunaler Ebene wird von den Stadt- und Landkreisen unterschiedlich geregelt. Einige haben gar keinen Behindertenbeauftragten, andere noch dazu einen Beirat für die Belange behinderter Menschen. Auch bei der Vergütung bestehen Unterschiede; häufig wirken die Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene noch ehrenamtlich. Betroffenenorganisationen fordern zunehmend, das Amt hauptberuflich zu besetzen. „Die örtlich gefundenen Lösungen sind recht unterschiedlich und vielfältig und somit ein Spiegelbild der Kommunalpolitik. Daraus resultierend gibt es keine einheitliche Tätigkeitsbeschreibung oder Empfehlung für die Organisationsform von kommunalen Behindertenbeauftragten. Dementsprechend unterschiedlich ist die Ausgestaltung dieser Aufgaben und die Ausstattung mit Kompetenzen“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 2000).
Die kommunalen Behindertenbeauftragten sorgen für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, Verbänden und Einzelpersonen in behindertenpolitischen Fragen und organisieren Einzelfallberatung und Einzelfallhilfe, ohne sie selbst durchzuführen. Bei Neubaumaßnahmen und baulichen Veränderungen im öffentlichen Bereich haben sie in der Regel ein Anhörungsrecht. Es gehört zu ihren Aufgaben, Beschwerden aus dem betroffenen Personenkreis aufzugreifen, auszuwerten und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.