Schweiz für Rollstuhlfahrer

Man möchte meinen, dass die Schweiz mit all ihren Bergen nicht ganz so rollstuhlgerecht ist wie z. B. Holland. Verschiedene schweizerische Institutionen möchten mit diesem finsteren Vorurteil aufräumen und zeigen, wie barrierefrei das Land der Eidgenossen wirklich ist.

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Ferien für Alle

Die Fachstelle für barrierefreies Reisen in der Schweiz (ehemals Mobility International Schweiz (MIS), jetzt Procap.ch) vergibt gemeinsam mit dem Quality Service Schaffhausen (QS) Gütesiegel „Ferien für Alle“, das Menschen mit Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkungen helfen soll eine barrierefreie Unterkunft bzw. Gastronomiebetriebe sowie Tourismusbüros und geeignete Reiseveranstalter zu finden. Zu den Kriterien, die zur Zertifizierung erfüllt werden müssen und die Initiatoren persönlich prüfen, gehört ein allgemein barrierefreier Zugang zu den Unterkünften und Einrichtungen sowie Details in der Ausstattung wie niedrig angebrachte Lichtschalter, breite Türen und rutschsichere Treppen.

Eine aktuelle Liste der aufgenommenen Ausflugsziele, Unterkünften, Restaurants sowie Reiseanbieter und Autovermietungen gibt es hier: Reiseinfos – Procap Reisen & Sport.

Rollstuhlwandern in der Schweiz

Barrierefreies Wandern ist ein Freizeitangebot für Personen, die auf Wege ohne größere natürliche oder bauliche Hindernisse angewiesen sind. Die wachsende Liste der für Rollstuhlfahrer geeigneten Wanderwege umfasst derzeit 63 Routen in verschiedenen Regionen der Schweiz vom Flachwanderweg Promenade de Montreux Riviera von Montreux nach Villeneuve im Südwesten bis zum Appenzeller Rundweg durch unberührte Natur und schattige Wälder im Osten der Schweiz.

Zu den einzelnen Routen gibt es je eine Beschreibung der Natur und Sehenswürdigkeiten, Informationen zur Länge des Weges und ungefährer Wanderdauer sowie den Anforderungen an den Rollstuhlwanderer und Hinweise zur Anreise, Sonderparkplätzen und Behindertentoiletten. Fotos aus der jeweiligen Region machen schon Lust auf einen Besuch vor Ort.

Zur Auflistung von MIS geht es hier: Barrierefreies Wandern

Ein weiterer empfehlenswerter Wanderweg ist z. B. um und auf der Engstligenalp. Ein fünf Kilometer langer Rundwanderweg führt über die flache Hochebene und lässt sich ideal mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl in etwas mehr als einer Stunde machen. Der obere Wasserfallrundwanderweg, der Seeli-Weg und auch der untere Wasserfallrundwanderweg führen den Wanderer zu stillem und rauschendem Wasser. Auch das Berghotel mit Restaurant ist auf Rollstuhlfahrer vorbereitet. Siehe: Engstligenalp.ch

Skifahren in der Schweiz

Skigebiete gibt es in der Schweiz ja reichlich. In verschiedenen Skischulen können Rollstuhlfahrer Mono-Ski Kurse buchen. Siehe hierzu:

Hotels für Rollstuhlfahrer

Die Website Rollihotel.ch bietet Reisenden in der Schweiz die Möglichkeit rollstuhlgeeignete Unterkünfte zu finden. In die Suchfunktion gibt man den Ort bzw. das Gebiet an, in das man reisen möchte, und erhält eine Auflistung geeigneter Hotels bzw. Herbergen. Dabei unterscheiden die Macher die Zugänglichkeiten mit folgenden Icons:

sh_86474986-Robert-Kneschke-ganzklein                             Steht für eine Unterkunft mit mehreren speziell adaptierten Rollstuhlzimmern und anderen für Rollstuhlfahrer geeigneten Zimmern.

sh_86474986-Robert-Kneschke-klein2                 Steht für eine Unterkunft mit einem oder zwei speziell adaptierten Rollstuhlzimmern.

sh_86474986-Robert-Kneschke-ganzklein3   Steht für eine Unterkunft mit geeigneten Zimmern.

Laut Betreiber sind speziell adaptierte Zimmer solche, die speziell für Rollstuhlfahrer eingerichtet sind in Bezug auf Maße, Türbreite, Badgröße, eventuell spezielles WC und WC-Griffe, Dusche usw., wobei die Einrichtung je nach Zimmer variieren kann. Kriterien sind Türbreiten 70-100 Zentimeter, keine Stufen, Rampen bis 6%, unterfahrbare Waschbecken, befahrbare Dusche oder Badewanne mit Hebelift, Haltegriffe, ausreichend Platz vor und/oder neben dem WC und neben dem Bett. Geeignete Zimmer hingegen sind Zimmer, die nicht speziell für Rollstuhlfahrer konzipiert wurden, die aber rollstuhlgängig sind; d. h. Zimmer und Bad sind im Rollstuhl befahrbar, wobei aber unbedingt die Maße beachtet werden müssen: Kriterien sind eine Mindesttürbreite 65 Zentimeter, einzelne Stufen und Schwellen bis 6 Zentimeter sind möglich.

Ein weiteres Vermittlungsangebot für barrierefreie Hotels in der Schweiz ist „Hotelspitex“. Verantwortlich ist die Schweizer Claire & George Stiftung. Umfassende Informationen zur Barrierefreiheit der Hotels werden auf der Internetseite www.claireundgeorge.ch dargestellt.

Hotelspitex

Hotelspitex (Spitex = Abkürzung für „spitalexterne Hilfe und Pflege“, etwa „Hilfe und Pflege zu Hause“ vergleichbar mit der ambulanten Pflege in Deutschland ) ist ein gebührenfreies Vermittlungsangebot für barrierefreie Hotels, das die Schweizer Claire & George Stiftung mit ihren derzeit rund 50 Hotelpartnern und Schweiz Tourismus anbietet.

Vom 3-Sterne-Familienbetrieb in Graubünden bis zum 5-Sterne-Luxushotel am Vierwaldstättersee: Hotelspitex kennt sich mit den Bedingungen in den einzelnen Hotels aus und übernimmt auf Wunsch die Beratung und Buchung für Reisende mit Handicap. Das ist gut für den Reisenden, der nicht mehr selbst recherchieren muss, welches Hotel für ihn geeignet sein könnte, und gut für die Hotels, die dadurch mit zusätzlichen Gästepotentialen rechnen. Zudem werden viele Informationen zur Barrierefreiheit der Hotels bereits auf der Internetseite www.claireundgeorge.ch dargestellt.

Parken in der Schweiz

Auch in der Schweiz gilt das blaue Hinweisschild für Sonderparkplätze. Inhaber eines Sonderparkausweises dürfen auf den so gekennzeichneten Parkplätzen parken (oder parkieren, wie man in der Schweiz sagt).

Es gelten folgende Regeln:

  • Parkverbot: Inhaber von Sonderparkausweisen können im Parkverbot bis zu drei Stunden parken, vorausgesetzt man behindert oder gefährdet nicht den Verkehr.
  • Gebühren: In einigen Gegenden müssen Inhaber von Sonderparkausweisen für das Parken bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten, während sie in anderen Gegenden die bezahlte maximale Parkdauer um bis zu sechs Stunden überschreiten können. Die Beschilderung vor Ort ist zu beachten.
  • Parkdauer: Inhaber von Sonderparkausweisen können auf kostenfreien, jedoch zeitlich begrenzten Parkplätzen bis zu sechs Stunden über die maximale Parkdauer hinaus parken (disabledmotorists, 2016).

Für Besucher aus den EU-Staaten gilt: Der eigene Sonderparkausweis ist in der Schweiz gültig. Wenn man mit einem deutschsprachigen Ausweis in französisch- oder italienischsprachigen Teil der Schweiz unterwegs ist, macht es u. U. Sinn, einen Hinweis neben den Ausweis unter die Windschutzscheibe zu legen. Zum Download entsprechender Hinweise geht es hier: Parking Card Switzerland

Weitere Informationen

Siehe auch: Luzern heißt Rollstuhlfahrer willkommen