Elektromobile für Menschen mit Querschnittlähmung

Für Menschen, die kurze Strecken evtl. mit Gehhilfen gehen können, sich mit langen Strecken aber schwer tun, sind Elektromobile eine feine Sache. Sie funktionieren alle ähnlich; was die Details angeht, hat man aber die Qual der Wahl.


Elektromobile, auch Elektroscooter genannt, sind batteriebetriebene Leichtfahrzeuge, die als Sonderform des Rollstuhls gelten, und als Hilfsmittel grundsätzlich anerkannt sind. Sie bestehen aus einem leichten Aufbau mit meist einem einzelnen Sitz auf einem Gestell mit drei bis fünf Rädern und sind je nach Modell zerlegbar. Platz für mitgeführte Gegenstände bietet die Bodenplatte zwischen Sitz und Lenkeinheit und/oder ein Korb am Lenker. Möglich ist bei manchen Modellen auch das Anbringen eines Anhängers, mit dem größere Lasten transportiert werden können.

Gesteuert werden Elektromobile meist über einen Gashebel an der Lenkeinheit. Ist der Hebel gedrückt fährt das Fahrzeug, wenn man loslässt, hält es an. Dass der Fahrersitz meist schwenkbar ist, erleichtert das Ein- und Aussteigen.

Elektromobile bieten im Vergleich zu anderen Fortbewegungsmitteln den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer leichten Bauweise sehr sparsam und umweltfreundlich sind und wie alle Elektrofahrzeuge quasi geräuschlos und abgasfrei unterwegs sind. Um immer fahrbereit zu sein, lädt man die Batterien vor jeder längeren Fahrt (am besten über Nacht) auf.

Die Reichweite von Elektromobilen kann sich je nach Hersteller und Modell sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Mindestreichweite von 15 Kilometern sollte bei Standardmodellen mindestens gegeben; andere Elektromobile schaffen es bis zu 55 Kilometer weit.

Modelle: Von klein und handlich bis groß und kraftvoll

Elektromobile gibt es von einfachen Standardmodellen bis zur überdachten Luxusausführung, die das angenehme Fahren bei Wind und Wetter ermöglicht. Im Folgenden werden einige Modelle* beispielhaft genannt.

Ganz besonders niedlich ist der Sooter Atto des israelischen Herstellers Moving Life, der sich zu einem Koffer samt Tragegriff und Rollen zusammenfalten lässt. So findet er laut Hersteller spielend leicht im Kofferraum oder im Handgepäckfach eines Flugzeuges Platz.

Technische Daten:

  • Maße, gefaltet: 39 x 42 x 72 cm
  • Gewicht: ca.31 kg inkl. Akku
  • Höhenverstellbar
  • Zusammengeklappt rollbar wie ein kleiner Koffer
  • Max. Ladegewicht : 120 kg
  • Wendekreis: 135 cm
  • Geschwindigkeit: 6 km/h
  • Reichweite: 16 km
  • Steigfähigkeit 6%
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Preis

Den Atto Scooter gibt es ab ca. 3.000 Euro** für das Standardmodell z. B. hier.

Auch schnell und einfach, wenn auch nicht auf Knopfdruck, lässt sich das Elektromobil Colibri des Herstellers Invacare zerlegen. Laut Hersteller ist der kleine Kerl innerhalb von drei Minuten transportbereit. Wie viel Zeit man für den Wiederaufbau braucht, wird nicht angegeben. Dafür kommt der Colibri mit fünf verschiedenen Farbelementen, die sich auch nach Lust und Laune innerhalb weniger Minuten austauschen lassen, was ihn ganz besonders stylisch macht.

Technische Daten:

  • Maße: 101 cm (Länge), 50 cm (Breite)
  • Sitz: 40 cm (Tiefe), 46,5 cm (Breite), 37-42 cm (Höhe)
  • Gewicht: 50 kg
  • Max. Ladegewicht: 136 kg
  • Geschwindigkeit: 6-8 km/h
  • Reichweite: bis zu 16 km
  • Steigfähigkeit: 6-10,5%
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Preis

Der Colibri ist ab ca. 1.300 Euro** zu haben.

Der E-Scooter Mars ist ein Kabinenfahrzeug des Herstellers Trendmobil verfügt über eine geschlossene Kabine und verschließbar Türen, was ihn bei jedem Wetter einsetzbar und besonders stabil macht. Dank der Reflektoren vorne und hinten wird das Elektromobil gut von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Besonders süß: Am Heck kann ein verschließbarer Mini-Kofferraum angebracht werden.

Technische Daten:

  • Maße: 143 cm(Länge), 70 cm (Breite), 165 cm (Höhe)
  • Sitz: 44 cm (Tiefe), 51 cm (Breite), 44-50 cm (Höhe)
  • Gewicht: 125 kg
  • Mit: Hupe, Blink- und Warnblinkanlage
  • Max. Ladegewicht: 100 kg
  • Geschwindigkeit: 15 km/h
  • Reichweite: bis zu 40 km
  • Steigfähigkeit: 14%

Preis

Den E-Scooter Mars gibt es ab ca. 9.400 Euro**.

Zu mehr Informationen und Bildern zum Mars E-Scooter geht es hier.

Zubehör

Mit Elektromobil erhält der Käufer meist zwei Schlüssel, ein Frontkorb und ein Set Batterien samt Ladegerät. Weites Zubehör kann je nach Anforderungen des Nutzers sinnvoll und nützlich sein. Zur Verfügung stehen z. B.:

  • Armlehnentaschen
  • Getränkehalter
  • Rollatorhalter bzw. Gehhilfenhalter
  • Rückspiegel für leichteres Einparken
  • Sitzpolster für mehr Komfort
  • Sauerstoffflaschenhalter
  • Sicherheitsgurte für mehr Sicherheit
  • Wetterfeste Abdeckungen für das Parken im Freien
  • Wind und Wetter Schutz z. B.
    • Regencape
    • Regenbeincape
    • Windschutzscheiben
    • Baldachine
  • Zusätzliche Batterien

Kosten und Kostenübernahme

Einfache Elektromobile sind schon ab ca. 1.000 Euro** zu haben; aufwendigere Ausführungen mit einer höheren Reichweite und allen erdenklichen Extraausstattungen können schon mal ca. 10.000 Euro** kosten.

Da es sich bei einem Elektromobil um eine Variante des Elektrorollstuhls handelt und grundsätzlich als Hilfsmittel anerkannt ist, ist eine Kostenübernahme durch Leistungsträger möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass vor der Anschaffung ein Arzt das Elektromobil als medizinisch notwendiges Hilfsmittel verschreibt. Bei der Auswahl des Elektromobils muss dann aber darauf geachtet werden, dass das Modell eine auch Hilfsmittelnummer hat, was nicht bei allen der Fall ist. I. d. R. übernimmt der Käufer bei einer Kostenübernahme durch einen Leistungsträger einen Eigenanteil von 10%. Von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind aber Sonderwünsche, z. B. ein schnellerer Antrieb, und Zusatzausstattungen. Den Mehrpreis im Vergleich zu einem geeigneten Standardmodell muss der Käufer dann selbst zahlen.

Für weitere Informationen siehe: Elektromobile sind verordnungsfähige Hilfsmittel (externer Link).

Versicherung, Führerschein und weitere Ge- und Verbote

Ob man für sein Elektromobil eine Versicherung braucht, hängt davon ab wie schnell es fährt. Elektromobile, die eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 6 km/h erreichen, sind meist in der Haftpflichtversicherung mit abgedeckt. Informationen dazu gibt es bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft auf Anfrage. Für Elektromobile, die Geschwindigkeiten zwischen 6 km/h und 15 km/h erreichen, muss eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (vergleichbar mit der für ein Mofa) abgeschlossen werden (elektromobil-ratgeber.de, 2017). Als Nachweis erhalten Versicherungsnehmer ein sog. Mofa-Kennzeichen, das hinten am Elektromobil angebracht wird (sanimed.de, 2017).

Einen Führerschein braucht man für Elektromobile i. d. R. nicht; das Mindestalter für den Nutzer beträgt 15 Jahre. Es gilt folgende Regelung:

„Grundsätzlich sind motorisierte Krankenfahrstühle fahrerlaubnisfrei. § 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) definiert insoweit Krankenfahrstühle als:

  • Einsitzige
  • Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge
  • Mit Elektroantrieb
  • Einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien, aber ohne Fahrer,
  • Mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht als 500 kg
  • Einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h,
  • Einer Breite über alles von maximal 110 cm und
  • Einer Heckmarkierungstafel nach ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite“ (verkehrslexikon.de, 2017)

Fahren darf man mit einem Elektromobil in Schrittgeschwindigkeit überall dort, wo auch Fußgänger unterwegs sind (Bürgersteige, Fußgängerzonen, etc.). Auch auf Radwegen und der eigentlichen Straße dürfen Elektromobile fahren, doch sollten sie dann wenigstens 10 km/h schnell sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern (sanimed.de, 2017).

Für Elektromobile besteht keine Helmpflicht; eine regelmäßige Überprüfung durch den TÜV ist für Elektromobile nicht notwendig, da Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 15 km/h keine Zulassung benötigen.

Darüber, ob Elektromobile in Bussen des Öffentlichen Personennahverkehrs mitfahren dürfen oder nicht, wurde in der Vergangenheit heftig gestritten. Ein Urteil vom März 2017 sieht eine Mitnahme unter gewissen Voraussetzungen vor. Siehe: Entscheid zu Mitnahme von Elektromobilen in Linienbussen.

*Beispiele sind zufällig gewählt.

**Stand: Okt. 2020


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