Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderungen

Die Schlichtungsstelle des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung will helfen Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und staatlichen Institutionen außergerichtlich beizulegen.

Die Schlichtungsverfahren sind kostenlos; ein Rechtsbeistand muss nicht eingeschaltet werden.

Gedacht ist die Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderungen, d. h. Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Sie können sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn sie sich von einem Träger öffentlicher Gewalt, d. h. einer staatlichen Institution, durch nicht ausreichende bzw. nicht vorhandene Barrierefreiheit benachteiligt fühlen.

Wer einen Antrag auf Schlichtung stellen möchte, kann das hier tun: Antragsstellung