Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
Das 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention) der UNO-Generalversammlung hat zum Zweck, die Menschenrechtsabkommen für Menschen mit Handicap zu konkretisieren.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Die UN-Behindertenrechtskonvention als völkerrechtlicher Vertrag beinhaltet die Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen und formuliert eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen. Im Februar 2009 ratifizierte Deutschland die Konvention, Österreich im März 2007 und die Schweiz im April 2014, womit jeweils ihre Geltung verbindlich bestätigt wurde.
Zentrales Gremium des internationalen Monitoring (systematische Beobachtung) ist der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Er kommt zweimal im Jahr für jeweils eine Woche zusammen und prüft die Einhaltung der Konvention anhand regelmäßig abzugebender Berichte der Vertragsstaaten.
Inhalt
Die Behindertenrechtskonvention besteht neben der Präambel aus 50 Artikeln. Ein Schwerpunkt liegt auf den Pflichten der Staaten die bestehenden Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Ihre Aufgabe ist das Empowerment (siehe auch: Das ISL-Online-Handbuch „ Empowerment“) der Menschen, durch die Geltendmachung und Ermöglichung zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Ausdrücklicher als in anderen Menschenrechtskonventionen wird die Menschenwürde als Ziel der Bewusstseinsbildung gefordert.
Die in Artikel 3 genannten Grundsätze der Konvention sind:
- Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit
- Nichtdiskriminierung
- volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft
- Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit
- Chancengleichheit
- Zugänglichkeit
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität
Die Behindertenrechtskonvention zum Nachlesen
Die Behindertenrechtskonvention steht hier zum Nachlesen und zum kostenfreien Download zur Verfügung:
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Die UN-Behindertenrechtskonvention
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Zu Informationen in leichter Sprache, Gebärdensprache oder als Zusammenfassung geht es hier:
- Aktion Mensch: Die UN-Konvention kurz und knapp
- Deutsches Institut für Menschenrechte: Informationen zur UN-Konvention in leichter Sprache
Inklusionsbotschafter Behindertenrechtskonvention
Unter dem Motto „Eigene Erfahrungen einbringen – UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen!“ läuft seit Anfang des Jahres 2015 das Modellprojekt „Inklusionsbotschafterinnen – Vernetzung von Unterstützerinnen auf dem Weg zur Inklusion“ der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Siehe hierzu: Inklusionsbotschafter zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Weitere Informationen
Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich
Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Im Juni 2022 erreichte die Redaktion folgende Nachricht von Dieter Uhlig, die auf weiterhin bestehende Unstimmigkeiten im System aufmerksam macht und an das Gleichstellungsgesetz erinnert:
„Die neulich, beschlossenen Einmalzahlungen, für Pflegende Angehörige, Treffen diese auch für Pflegende zu Hause zu ?? Oder nur für Pfleger in Heimen und Krankenhäusern wieder, wie schon 2 mal ?? Stellt sich mir die Frage, ob wir Pfleger 2. Klasse sind und wo das Gleichstellungsgesetz bleibt?? Bitte ein Verantwortlicher diese Frage beantworten, der uns Heimpfleger immer vergisst !!!! Danke“ |