Fachstellen Barrierefreiheit in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es Fachstellen, die sich mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigen und relevante Informationen zur Verfügung stellen. Ziel ist es, dadurch die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit soll in Deutschland das Wissen zur Barrierefreiheit bündeln, aufbereiten und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Sie hilft Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung, d. h. Stellen und Einrichtungen, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) seit 2016 zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, weiter zu verbessern – vom baulichen Zugang bis zur barrierefreien Information und Kommunikation.
Außerdem berät die Fachstelle im Rahmen ihrer Kapazitäten auch gesellschaftliche Organisationen, z. B. Verbände und Vereine, Kirchen, Parteien und Gewerkschaften, sowie die Wirtschaft zu Fragen der Barrierefreiheit, um einen wichtigen Impuls für mehr Barrierefreiheit im privaten Sektor zu geben.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit:
- Ist zentrale Anlaufstelle und Erstberatung,
- Sammelt, bündelt und entwickelt praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse und veröffentlicht diese online;
- Unterstützt bei Bedarf und im Rahmen ihrer Kapazitäten bei Verhandlungen über Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit im privatrechtlichen Bereich;
- Baut ein Netzwerk zum Thema Barrierefreiheit auf und arbeitet mit diesem zusammen;
- Begleitet Forschungsvorhaben;
- Betreibt Öffentlichkeitsarbeit und trägt dazu bei, dass das Thema Barrierefreiheit in Deutschland an Präsenz gewinnt.
Die Arbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird begleitet von einem Expertenkreis, dem mehrheitlich Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören.
Fragen und Antworten
Ratsuchende unterstützt die Fachstelle mit Informationen, Tipps und Empfehlungen, damit Einrichtungen ihre Aufgaben barrierefrei erfüllen können. Einige Fragen und Antworten werden im Folgenden beispielhaft genannt:
Frage: Im Eingangsbereich ist für einen barrierefreien Zugang eine Rampe erforderlich. Hierfür ist leider nicht genug Platz. Welche anderen Lösungen und Möglichkeiten gibt es?
Antwort: Wenn ein barrierefreier Zugang über eine Rampe aus Platzgründen tatsächlich nicht möglich ist, kann dieser über technische Geräte wie Hebebühnen, Lifttreppen oder auch Schrägaufzüge erreicht werden. Verschiedene Hersteller bieten solche Produkte an.
Kontakt
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Wilhelmstraße 139
10963 Berlin
Tel.: 030 / 2593678 – 0
Fax: 030 / 2593678 – 700
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Uneingeschränkt barrierefrei sind solche Lösungen erst dann, wenn die technischen Geräte selbstständig bedient werden können. Eine geeignete barrierefreie Lösung zu finden kann gerade bei Bestandsgebäuden bedeuten, verschiedene Lösungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen.
Frage: Wie kann man bei bestehenden öffentlichen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, Barrierefreiheit herstellen?
Antwort: Barrierefreiheit und Denkmalschutz sind gleichberechtigte Belange und müssen im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Bei öffentlichen Gebäuden hat die Barrierefreiheit allerdings ein großes Gewicht, weil diese Gebäude für die Allgemeinheit bestimmt sind.
Nach der bisherigen Erfahrung lassen sich im Einzelfall barrierefreie und zugleich denkmalgerechte Lösungen finden. Das setzt voraus, dass bei den Beteiligten ausreichend Sachverstand vorhanden ist – sowohl, was die Anforderungen der Barrierefreiheit angeht, als auch, was die kunsthistorischen Aspekte des Denkmalschutzes betrifft. Es kann durchaus sein, dass man im Falle eines Kompromisses neue Wege beschreiten muss.
Für weitere häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheit und den Antworten der Bundesfachstelle siehe: Fragen und Antworten
In Österreich gibt es die Beratung zur Barrierefreiheit der Wirtschaftskammer.
Seit 2016 müssen alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, barrierefrei angeboten werden.
Für Unternehmen stellen sich viele Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit. Der Online Barriere-Check liefert einen Überblick über den Status der Barrierefreiheit im Betrieb. Umfassende Antworten auf häufig gestellte Fragen liefern die FAQs zum Thema Barrierefreiheit.
Die Wirtschaftskammer bietet eine erste Orientierung zum Thema Barrierefreiheit in rechtlicher und baulicher Hinsicht.
Die Fachstelle „Hindernisfreie Architektur“ kümmert sich in der Schweiz um die Umsetzung der Barrierefreiheit. Sie führt eine Dokumentation und pflegt den Erfahrungsaustausch mit zahlreichen Institutionen, die auf nationaler und internationaler Ebene für eine hindernisfreie Architektur von Bedeutung sind.
Die Fachstelle erarbeitet Grundlagen und publiziert Richtlinien, Merkblätter, Planungshilfen, Adresslisten etc.
Die Fachstelle entwickelt Strategien und Maßnahmen, um die Kenntnisse, die Akzeptanz und die konkrete Umsetzung in der Baupraxis zu fördern.
Die Fachstelle betreibt ein kontinuierliches Marketing für eine hindernisfreie Architektur mittels vielfältiger Aktionen und engagiert sich – wo nötig – auch auf politischer Ebene.
Als nationales Kompetenz- und Koordinationszentrum für hindernisfreie Architektur sucht und ermutigt die Fachstelle die Kooperation mit sämtlichen, in diesem Bereich tätigen Organisationen und strebt nach einer maximalen Effizienz zugunsten des behindertengerechten Bauens in der Schweiz.
Kontakt
Hindernisfreie Architektur
Die Schweizer Fachstelle
Zollstrasse 115
8005 Zürich
Tel.: 044 299 97 97
www.hindernisfreie-architektur.ch
Ergänzend zu ihren gesamtschweizerischen Aktivitäten unterstützt die Fachstelle das Netz der regionalen Beratungsstellen und steht diesen als koordinierende Dachorganisation zur Verfügung.