Barrierefrei wohnen: allgemeine Anforderungen
Form follows function: Die Form folgt der Funktion. – Dieser Grundsatz aus Design und Architektur lässt sich gut auf das barrierefreie Wohnen anwenden. Plus: Ein ehemaliger Wohnberater erzählt aus seiner Praxis.

Die eigene Wohnung ist ein geschützter Rückzugsort, der viele Funktionen erfüllen soll: Erholung und Freizeit, Schlafen, Kochen und Essen, Körperpflege und soziale Beziehungen spielen sich zum großen Teil zuhause ab. Sich in den eigenen Räumen wohlzufühlen ist noch vor der ästhetischen Gestaltung zuerst eine Frage der praktischen Nutzbarkeit. Auch ein schöner Wasserhahn öffnet sich schließlich nicht von selbst.
Eine eigenständige Lebensführung mit Querschnittlähmung möglich zu machen, kann viele Veränderungen in der bestehenden Wohnung oder sogar einen Wohnungswechsel erfordern. Je nach individueller Situation müssen der Ort und Zugang der Wohnung, die Räume und ggf. ein Autoabstellplatz unterschiedlichen Ansprüchen genügen.
Allgemeine Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Wohnung:
- Keine Stufen: stufenloser Zugang zum Eingang, zu allen Wohnräumen, zu Gemeinschaftsräumen und PKW-Stellplätzen.
- Rampen: Sollen einzelne Stufen durch Rampen überbrückt werden, sollte das Gefälle nicht mehr als 6% ausmachen. Dieser Richtwert gehört allerdings erprobt und kann individuell variieren, es sollte aber auch an Besucher gedacht werden. Am Anfang und am Ende der Rampe sollte eine ebene Fläche von mindestens 150 cm Durchmesser eingeplant werden, etwa, um die Tür öffnen zu können, ohne zurückzurollen. (Siehe auch: Im Rampenlicht: Mobile Rollstuhlrampen)
- Aufzüge, Treppenlifte, Hebebühnen: Wo Rampen nicht möglich sind oder zu viele Stufen existieren, könnte der Einbau eines Aufzugs die Lösung sein.
- Ausreichend breite Türen und Durchgänge: Eine lichte Breite von 85 bis 90 cm wird empfohlen. Um die Türen noch gut öffnen und schließen zu können, sollten sie nicht breiter als 90 cm sein.
- Türen, Rollläden, auch Fenster in unerreichbarer Höhe lassen sich mit elektrischen Bedienelementen ausstatten.
- Schwellen sollten eine Höhe von 2,5 cm nicht überschreiten.
- Ausreichende Bewegungsflächen: Rollstuhlfahrer sollten im gesamten Wohnbereich genügend Fläche zum Wenden haben. Dabei ist auch der Bedarf zum Öffnen von Türen zu beachten.
- Bedienungselemente: Schalter, Steckdosen, Heizkörperregulierung, Fenstergriffe, Türspione, Gegensprechanlage, Sicherungskasten u. ä. sollten gut erreichbar sein. Die optimale Höhe liegt zwischen 85 und 110 cm (Hohenester/ Kalamidas/Koch-Schmuckerschlag, 2012). Hier können ggf. auch Hilfsmittel eingesetzt werden.
- PKW-Stellplatz: nahe zum Hauseingang, möglichst überdacht und unbedingt ausreichend breit. Die notwendige Mindestbreite für barrierefreie Autoabstellplätze und Garagen beträgt 350 cm. (Hohenester/Kalamidas/Koch-Schmuckerschlag, 2012) Die Oberfläche des Parkplatzes sollte möglichst eben und gut berollbar sein.
Allgemeine Anforderungen an eine Wohnung für Menschen mit Gehbehinderung:
- Kurze Wege, möglichst ohne Stufen
- Bei Treppen: Eine sichere und bequeme Nutzung sollte durch Handläufe mit gut greifbarem Profil gewährleistet sein.
- Handläufe und Sitzgelegenheiten nach Bedarf in allen Räumen einplanen
- Möglichst rutschfeste Bodenbeläge
- Ausreichend breite Türen und Durchgänge sind auch hier wünschenswert, da Gehhilfen zusätzlich Platz einnehmen: Eine lichte Breite von 90 bis 100 cm wird empfohlen.
Die aufgeführten Standards können den persönlichen Bedarf und individuelle Bewegungsabläufe nicht erfassen. Eine Barriere kann von zwei Rollstuhlfahrern sehr unterschiedlich wahrgenommen werden. Die individuelle Beratung durch Therapeuten und andere Fachleute einer Reha-Einrichtung erstreckt sich daher auch auf die Planung und Anpassung aller Details bis zur optimal gestalteten Wohnung: „Zu einer ganzheitlichen Betreuung in der Rehabilitation eines behinderten Menschen gehört die Hilfe bei der Versorgung mit behindertengerechtem Wohnraum wesentlich dazu.“ (Hohenester/Kalamidas/Koch-Schmuckerschlag, 2012). Erst dann steht einem eigenständigen Leben und dem Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden tatsächlich nichts mehr im Wege.
Wie rollstuhlgerechte Wohnungen gefördert werden können: Erfahrungen eines Wohnberaters
Neben den allgemeinen Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von barrierefreien Wohnungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Rehaträger (siehe auch: Finanzierung von barrierefreiem Wohnraum) unterstützen einige Städte und Kommunen den Abbau von Barrieren im Wohnungsbau. Henry de Vries, selbst Rollstuhlfahrer, blickt auf eine jahrelange Beratungstätigkeit in einer städtischen Wohnberatung zurück.
Herr de Vries, was war während Ihrer aktiven Zeit charakteristisch für die Beratung von Privatleuten?
Die Verantwortlichen der städtischen Fachämter wollten sich damals von allzu starren DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen etwas lösen um barrierefreie Wohnungen für alle Nutzer zu bauen. Sogenannte „Lebenslaufwohnungen“. – Wohnungen für jedes Alter, egal ob mit oder ohne Rollstuhl. Ob ich jetzt für ältere Menschen baue oder für Behinderte ist unwesentlich. Der Focus lag auf der Nutzbarkeit für alle.
Warum waren die DIN-Standards nicht der ausschlaggebende Maßstab?
Aus unserer Sicht waren nicht alle Normen sinnvoll. Wichtig sind erst mal die Zugänge, auch der zu Balkonen oder Terrassen, zentral sind auch Türbreiten und natürlich die Nutzbarkeit der Bäder. Ob dabei aber die Toilette genau in der DIN-Norm hängt, ist zweitrangig. So konnten wir eine praktikable Bewertung vornehmen und auch solche Wohnbau-Projekte fördern, die in Details von der Norm abwichen.
Wie lief das Prozedere?
Den Antrag musste man grundsätzlich vorher stellen, das dürfte auch nach wie vor gängige Praxis sein. Als neutrale Stelle haben wir keine Firmen für die Umsetzung von Bau- oder Umbaumaßnahmen empfohlen, aber gute Erfahrungen beschrieben. Und selbstverständlich haben wir immer vor Ort nachgeprüft, ob die bezuschusste Maßnahme auch fachgerecht ausgeführt wurde.
Wie konnten Sie Menschen unterstützen, die nach der Entlassung aus der Reha auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen waren?
Zum Glück gibt es ja in den meisten Fällen Angehörige, die sich frühzeitig darum kümmern. Die kamen auch oft zu uns. Oft war es mit hohem Aufwand verbunden, eine ursprünglich kaum barrierefreie Wohnung umzubauen. Daher haben wir in Fällen mit sehr hohem Aufwand, bei dem auch dann die Barrierefreiheit nicht optimal herzustellen war, einen Umzug empfohlen. Für begrenzte Hürden gibt es u. U. Hilfsmittel wie z. B. Rampen.
Und wenn es doch auf einen Umbau hinauslief?
Wenn die Wohnung barrierefrei umzubauen war, wurde dies auch in den meisten Fällen gemacht. Man muss dann immer danach fragen, was nach den baulichen Gegebenheiten umsetzbar ist und was durch den Eigentümer erlaubt ist. Der Eigentümer bzw. Vermieter darf sich barrierefreien Umbauten zwar in der Regel nicht entgegenstellen, aber er kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Auszug verlangen.* Ein Bad z. B. haben wir daher nur mit der Auflage bezuschusst, dass es nicht zurückgebaut werden muss. Aber ein barrierefrei gestaltetes Bad war in der Regel ein Argument, dass die Vermieter oft überzeugt hat.
Vielen Dank für das Gespräch.
* Bei der Umsetzung von Barrierefreiheit in Wohnanlagen sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2017 auch die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer in einem bestimmten Maß zu berücksichtigen. Sie können gravierenden Umbauten im Sinne der Barrierefreiheit im Wege stehen. Zum BGH-Urteil (Pressemitteilung vom 13.01.2017)
Lesetipp: Auf den Seiten der aktion Mensch finden sich zwei Interviews mit querschnittgelähmten Architekten:
Ursula Fuss wurde 1959 in Frankfurt am Main geboren und schloss 1988 ihr Architekturstudium an der Städelschule ab. Seit 1993 ist sie aufgrund eines Unfalls querschnittgelähmt. 1996 gründete sie ihr eigenes Architekturbüro in Frankfurt am Main. Neben ihrer Arbeit als Architektin unterrichtet sie an verschiedenen Hochschulen im Bereich Barrierefreies Bauen. Das Interview mit ihr: Barrierefreiheit im Architekturstudium – Ursula Fuss – Aktion Mensch (aktion-mensch.de)
Frank Opper nutzt seit einem Motorradunfall während seines Studiums einen Rollstuhl. Seine eigene Behinderung brachte ihn dazu, sich mit dem Thema barrierefreies Bauen zu beschäftigen. Heute ist er auch als Gutachter und Sachverständiger für barrierefreies Bauen tätig. Außerdem gibt er für Architekten und Architektinnen Seminare rund um das Thema Barrierefreiheit. Das Interview mit ihm: Barrierefreies Umbauen – Frank Opper – Aktion Mensch (aktion-mensch.de)
Für weitere Informationen zum Thema barrierefreies Wohnen siehe Kategorie Wohnen.