Für Falschparker auf Behindertenparkplätzen wird es (mäßig) teurer
Am 28. April 2020 tritt die Straßenverkehrsordnung (StVo) Novelle in Kraft. Dies bedeutet, dass das beim Falschparken auf Behindertenparkplätzen 55 Euro statt der bisherigen 35 Euro fällig werden.
Im europaweiten Vergleich ist das noch immer äußerste Untergrenze.
Mit Inkrafttreten der StVo-Novelle am 28. April müssen Falschparker auf Behindertenparkplätzen mit gerade mal 20 Euro mehr an Strafe rechnen. Die Kosten für ein eventuelles Abschleppen fallen weiterhin an.
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