Broschüre: Konkret#3 – Eltern mit Behinderung
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmtes Leben (KSL) bietet in seinen Konkret-Broschüren in kompakter Form einen Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen. Auch die Belange von Eltern mit Querschnittlähmung werden in KSL-Konkret#3 erörtert.

Mit der Broschüre möchten die Macher dafür sensibilisieren, dass Eltern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen gleichberechtigt und selbstbestimmt ihrer Aufgabe als Eltern gerecht werden können. Einige von ihnen benötigen dafür Unterstützung. Auf ca. 150 Seiten finden Betroffene vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten sowie Informationen zur Situation von Eltern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, u. a. von Müttern und Vätern mit Mobilitätseinschränkungen.
Diese Broschüre richtet sich zum einen an die Fachkräfte verschiedener Beratungsangebote, zum anderen wollen wir Menschen mit Beeinträchtigung, die bereits Eltern sind oder Eltern werden möchten, ansprechen.
Aus dem Inhalt
Folgende Fragen werden u. a. erörtert:
- Welche Rechte haben Eltern auf eine barrierefreie und gleichberechtigte Unterstützung?
- Welche Leistungsansprüche gibt es in den Sozialgesetzbüchern?
- Was ist beim Einsatz von Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen?
- Was ist bei der Antragsstellung und beim Bewilligungsverfahren zu beachten?
- Welche Unterstützungen gibt es für Eltern mit Körperbehinderung hinsichtlich…?
- … Unterstützung während der Schwangerschaft
- … Hilfsmitteln
- … Elternassistenz
- … Patenschaften für Kinder körperbehinderter Eltern
- … Stationärer Behandlung und Stationärer Therapie
Zum Thema Hilfsmittel schreibt der KLS z. B.: „Unterfahrbare Wickeltische und Kinderbetten oder speziell konstruierte Tragegurte können vielen Eltern mit Behinderungen die Versorgung und Beaufsichtigung ihrer Kinder erleichtern. Auf der Seite des bbe e. V. sind einige Hilfsmittel für behinderte Eltern zu finden. Auch wenn sie nicht im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgeführt und regulär im Handel erworben werden können, müssen bestimmte dieser Hilfsmittel finanziert werden. Denn es zählt zu den Grundbedürfnissen eines Menschen, sein Kind angemessen zu versorgen. Scheidet eine Finanzierung durch die Krankenkasse aus, kann das Hilfsmittel eventuell als Eingliederungshilfe vom Träger der Eingliederungshilfe gewährt werden. Je nach Ursache der Behinderung oder Art des Bedarfs kommen in Ausnahmefällen auch andere Träger (z. B. Pflegekassen oder Berufsgenossenschaften) in Betracht.“
Für querschnittgelähmte Menschen mit Kinderwunsch, kann die Broschüre eine wertvolle Hilfe sein.
Die Broschüre selbst ist kostenfrei erhältlich, für den Versand fallen evtl. Gebühren an.
Zu weiteren Informationen zu Bestellung und Versand geht es hier.
Als Download steht der Ratgeber hier zur Verfügung.
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