Von A(rzneimittel) bis Z(uschuss): Das gilt 2021
Was hat sich für gesetzlich Krankenversicherte zum Jahresbeginn 2021 geändert? Der AOK-Bundesverband hat dazu einen Überblick über Regelungen zu Geld- und Sachleistungen, Belastungsgrenzen für Zuzahlungen und Beitragsbemessungsgrenzen zusammengestellt.

Folgende Themenkomplexe werden behandelt:
- Arzneimittel / Zuzahlungsfreie Präparate
- Beitragsbemessungsgrenzen
- Belastungsgrenzen für Zuzahlungen
- Bezugsgrößen
- Chroniker-Regelung
- Pflegeversicherung: Geld- und Sachleistungen
- Studentische Krankenversicherung
- Versicherungspflichtgrenze
- Zahnersatz: Festzuschüsse und Härtefallregelung
- Zuzahlungen
Detaillierte Informationen zu den Rechengrößen und Belastungsgrenzen 2021 stehen auf den (externer Link) Seiten des AOK-Bundesverbandes – auch als PDF (Stand: 07.12.2020) zum Download – bereit.