Für Studierende mit Behinderung: Rechtsgutachten zu Nachteilsausgleichen

Im Auftrag des Deutschen Studentenwerks wurde ein Rechtsgutachten zu individuellen Nachteilsausgleichen bei der Erbringung von Leistungsnachweisen erstellt.

Das Gutachten setzt sich kritisch mit der gängigen Rechtssprechung auseinander.

Autor des 2019 erschienen Gutachtens „Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule“ ist Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, an der Ruhr-Universität Bochum. Anlass für das Gutachten war laut Studentenwerk eine wachsende Zahl von  Studierenden mit chronisch somatischen und psychischen Erkrankungen, die von Hochschulen pauschal mit Verweis auf ein „persönlichkeitsprägendes Dauerleiden“ von individuellen Nachteilsausgleichen bei der Erbringung von Leistungsnachweisen ausgeschlossen wurden.

Das Rechtsgutachten setze sich, so die Beschreibung des Studentenwerks,  kritisch mit der gängigen Rechtsprechung zu Nachteilsausgleichen auseinander, stelle relevante rechtliche Entwicklungen zur Teilhabesicherung dar und skizziere Eckpunkte für eine Neuausrichtung der prüfungsrechtlichen Praxis.

Das Rechtsgutachten steht auf den (externer Link) Seiten des Studentenwerks als PDF zum Download zur Verfügung, kann aber auch in der Druckfassung bestellt werden.

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