600.000 Euro Förderung in Form von „Inklusionsschecks“
Die barrierefreie Umgestaltung eines Vereinsheims, die Anschaffung mobiler Rampen, ein Sportfest für junge Menschen mit Behinderung, ein inklusives Gartenprojekt eines Kleingartenvereins: Nordrhein-Westfalen fördert solche Initiativen vor Ort mit sogenannten Inklusionsschecks. Insgesamt stehen 600.000 Euro zur Verfügung.

Die wichtigsten Rahmenbedingungen laut nordrhein-westfälischen Sozialministerium: „Interessierte können den Inklusionsscheck unkompliziert und barrierefrei bis zum 30. September 2022 beantragen. Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen die Inklusion von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben müssen. Weitere Fördervoraussetzungen sind, dass die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen Personenkreis richten, 2022 umgesetzt und nicht von einer anderen Stelle öffentlich gefördert werden.“ Weiterführende Infos auf (externer Link) Inklusionsscheck NRW: Land fördert im Jahr 2022 bis zu 300 Maßnahmen zur Inklusion | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)