Europäische Kommission geht Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu Barrierefreiheit an
Gemäß dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (externer Link) müssen einige Produkte und Dienstleistungen (wie öffentliche Verkehrsmittel, Bankdienstleistungen und Online-Geschäfte) für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
