Klarstellung in der Krankentransport-Richtlinie
Übernehmen gesetzliche Krankenkassen bei schwerbehinderten Menschen auch die Fahrten zur Krebsfrüherkennung oder zu einer Gesundheitsuntersuchung? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sagt in ganz vielen Fällen: Ja!

Der G-BA hat eine Klarstellung in der Krankentransport-Richtlinie vorgenommen.
Durch eine Ergänzung im § 8 wird nun klar ausgedrückt, dass zu den Fahrten aus zwingenden medizinischen Gründen, die Krankenkassen bei dauerhaft in ihrer Mobilität beeinträchtigten, pflegebedürftigen und/oder schwerbehinderten Menschen übernehmen, ausdrücklich auch Fahrten zu Gesundheitsuntersuchungen oder zur Krebsfrüherkennung gehören. Dazu zählen:
- Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene und Kinder gemäß den §§ 25 und 26 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sowie
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen einschließlich den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen gemäß den §§ 25 und 25a SGB V
In der Vergangenheit kam es offenbar zu unterschiedlichen Auslegungen. Die Krankenfahrt zu einer Gesundheits- oder Krebsfrüherkennungsuntersuchung kann für Versicherte verordnet werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder einen Einstufungsbescheid gemäß Sozialgesetzbuch XI in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorlegen und bei einer Einstufung in den Pflegegrad 3 wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen.
Ferner sind, so der G-BA in seinen Fachnews, die Verordnungsvoraussetzungen auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 1. Januar 2017 mindestens den Pflegegrad 3 erhalten haben.
Wenn die Krankenfahrt beispielsweise mit einem Taxi oder Mietwagen verordnet wird, ist es nicht notwendig, eine Genehmigung der Verordnung einzuholen. Ist während der Fahrt jedoch eine medizinisch-fachlichen Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung notwendig, muss für die Krankenfahrt mit dem Krankentransportwagen vorab eine Genehmigung eingeholt werden.
Mehr Informationen zum Thema Krankentransporte und Co. im Beitrag Hallo Taxi! Welche Fahrdienste Menschen mit Querschnittlähmung zustehen.