Corona-Schutzimpfung: Keine einrichtungsbezogene Nachweispflicht mehr

Die einrichtungsbezogene Nachweispflicht über eine Corona-Schutzimpfung fällt weg. Betroffen waren Mitarbeitende in Kliniken, medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, sowie auch Assistenzkräfte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets im Arbeitgebermodell beschäftigt sind.

Für viele Berufsgruppen im Gesundheitswesen fällt die Impfnachweispflicht weg.

Die sogenannte „COVID-19-Immunitätsnachweispflicht“ galt seit 16. März 2022 u.a. für Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen. Die Durchsetzungspflicht lag bei den Arbeitgebern, zu denen auch Menschen mit Behinderung zählen, die ihre Assistenz im Rahmen eines Persönlichen Budgets im sog. Arbeitgebermodell organisieren.

Die entsprechende Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfplicht (§ 20a IfSG) ist am 1. Januar 2023 außer Kraft getreten.


Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unter keinen Umständen ersetzt er jedoch eine rechtliche oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch eine juristische Fachperson oder Menschen mit Qualifikationen in den entsprechenden Fachbereichen, z.B. Steuerrecht, Verwaltung. Der-Querschnitt.de führt keine Rechtsberatung durch.