
Individuelle Begutachtung – nicht nur bei der Grundpflege
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) muss genau hinschauen, wenn er einen Pflegeumfang ermittelt, denn dieser entscheidet über den Pflegegrad (zum Zeitpunkt des Urteils Pflegestufe) Pflegbedürftiger und über die Rentenversicherungspflicht pflegender Personen. Hilfebedarf im Haushalt darf ebenfalls nicht einfach pauschal bemessen werden, befand das Landessozialgericht Darmstadt. Eine Entscheidung, die auch rückwirkend geltend gemacht werden kann.