
Das Recht auf eine Begleitperson
Das Recht auf Mitnahme einer Begleitperson ist schwammig: In Bussen und Bahnen ist die Beförderung einer Begleitperson für Reisende mit dem Merkzeichen B für „Begleitperson“ im Schwerbehindertenausweis in der Regel frei. Bei öffentlichen Veranstaltungen liegt die Entscheidung bei dem jeweiligen Veranstalter.