
Monat: Dezember 2019


Pflegekosten für Eltern und Kinder: Nur noch Gutverdienende müssen sich beteiligen
Gute Nachrichten für Angehörige von Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe beziehen: Künftig müssen sie sich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen. Die neuen Regelungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes gelten für Kinder pflegebedürftiger Menschen und für Eltern, deren erwachsenes Kind pflegebedürftig ist.