
Monat: Dezember 2019


Pflegekosten für Eltern und Kinder: Nur noch Gutverdienende müssen sich beteiligen
Gute Nachrichten für Angehörige von Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe beziehen: Künftig müssen sie sich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen. Die neuen Regelungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes gelten für Kinder pflegebedürftiger Menschen und für Eltern, deren erwachsenes Kind pflegebedürftig ist.

Ab in den ersten Arbeitsmarkt! „Budget für Arbeit“ und „Budget für Ausbildung“ sollen dabei helfen
Berufstätig zu sein, ist für viele Menschen mit Querschnittlähmung von großer Bedeutung. Einige von ihnen arbeiten im sogenannten zweiten Arbeitsmarkt, z. B. einer Behindertenwerkstatt. Das „Budget für Arbeit“ und das neue „Budget für Ausbildung“ sollen den Start oder Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern.

Eingliederungshilfen: Vermögensfreibeträge statt Mittellosigkeit
Dafür haben viele Menschen lange gekämpft: Seit 1.1.2020 ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen kein Fall mehr für das Sozialamt, sondern wird Teil des neunten Sozialgesetzbuches (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Der „Fürsorgegedanke“ verschwindet, und damit auch die Anrechnung von Einkommen und Vermögen.