Fachbegriff: Hilfsmittel

In der Rehabilitation vor allem solche Gegenstände, „die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind“ (Sozialgesetzbuch SGB V § 33). Während die Kosten anerkannter Hilfsmittel von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung teilweise oder vollständig übernommen werden, sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens von den Versicherten selbst zu tragen. Die Unterscheidung bleibt in manchen Fällen unscharf.