Fachbegriff: Rehabilitationsträger
Leistungsträger, die für die verschiedenen Leistungen (z. B. Kostenübernahme) zuständig sind:
- Gesetzlichen Krankenkassen
- Bundesagentur für Arbeit und die nach dem SGB II zugelassenen kommunalen Träger
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und Träger der Alterssicherung der Landwirte
- Träger der Kriegsopferversorgung und Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Träger der Sozialhilfe
(Rehabilitationsträger, auf: www.einfach-teilhaben.de, Berlin, Abrufdatum 2012)