Fachbegriff: Zertifizierte Einrichtungen der stationären medizinischen Rehabilitation
Einrichtungen der stationären medizinischen Rehabilitation müssen über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement verfügen, damit sie von Sozialleistungsträgern belegt werden dürfen ( § 21(3) Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)). Die Voraussetzungen, die eine zertifizierte Einrichtung erfüllen muss, bestimmt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR), nach Vorgaben des § 20 SGB IX. (Quellen: www.sozialgesetzbuch-sgb.de; www.bar-frankfurt.de)