
Medizinische Hilfsmittel
In der Rehabilitation sind Hilfsmittel rechtlich gesehen vor allem solche Gegenstände, „die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind“ (§33 SGB V).