
Recht & Soziales


Inklusion am Arbeitsplatz: Die Schweiz ist Deutschland eine Meile voraus
Deutschland und die Schweiz sind zwei von ihrer Wirtschaftsstärke her vergleichbare Länder, die beide eine Erwerbsquote von rund 80 % aufweisen. Trotz der Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe von Personen mit Behinderung im Deutschen Sozialgesetzbuch (SGB IX) schneidet Deutschland bei der Arbeitsintegration von Personen mit Querschnittlähmung (QSL) mit einer Quote von 43% aber markant schlechter ab als die Schweiz mit 61 %.

Entschädigung muss bezahlt werden, wenn Schwerbehinderte durch falsche Ausschreibung benachteiligt werden
Öffentliche Arbeitgeber müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit Entschädigungszahlungen wegen Benachteiligung von Schwerbehinderten rechnen, wenn sie Stellen nicht richtig ausschreiben. Mit schwerbehinderten Menschen besetzbare Arbeitsplatz müssten der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet werden.

Physiotherapie und Ernährungstherapie weiter per Video möglich
In der Physiotherapie und der Ernährungstherapie wird es weiterhin die Möglichkeit zur Videobehandlung geben. Auch die telemedizinische Beratung bei intensivpflichtigen Coronapatienten wird in die Regelversorgung aufgenommen. Andere Corona-Sonderregelungen – Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung oder Folgeverordnungen für Arzneimittel – gelten dagegen nur noch bis Ende Mai oder wurden bereits ganz abgeschafft. Die Videosprechstunde bei Ärzten ist ohnehin schon Standard.

Inklusion am Arbeitsplatz: Studie zeigt Vorteile für alle Beteiligten
Die Anzahl der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen hat in den Jahren 2014 bis 2018 leicht zugenommen. Dennoch schlummert bei der Inklusion noch Potenzial für den Arbeitsmarkt. Warum sich Inklusion lohnt und wie Arbeitgeber diese fördern können, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Bundesgerichtshof: Widerrufsrecht auch bei Kauf von Kurventreppenliften
Viele Menschen mit und ohne Querschnittlähmung nutzen im heimischen Umfeld Treppenlifte. Vor allem die Anpassung von Kurventreppenliften ist eine aufwendige Sache. Dennoch gilt auch hier ein 14-tägiges Widerrufsrecht, falls der Vertrag innerhalb der eigenen Wohnung unterschrieben wurde. Einige Anbieter hatten dieses Recht bisher mit Hinweis auf die „Sonderanfertigung\" verweigert.

Elf Punkte, die das Leben von Menschen mit Behinderung verbessern könnten
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat handfeste Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Querschnittlähmung und anderen Behinderungen. Hierzulande überwacht das Deutsche Institut für Menschenrechte die Umsetzung der Konvention – und nennt zum Auftakt der 20. Wahlperiode (2021 bis 2025) recht konkrete Punkte, an denen die Politik in den nächsten Jahren arbeiten sollte/muss.