
Behindertenrechtskonvention


Elf Punkte, die das Leben von Menschen mit Behinderung verbessern könnten
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat handfeste Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Querschnittlähmung und anderen Behinderungen. Hierzulande überwacht das Deutsche Institut für Menschenrechte die Umsetzung der Konvention – und nennt zum Auftakt der 20. Wahlperiode (2021 bis 2025) recht konkrete Punkte, an denen die Politik in den nächsten Jahren arbeiten sollte/muss.

Zum Stand der UN-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz
Die Schweiz hat am 15. April 2014 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet und ist seither in der Pflicht, diese Konvention umzusetzen. Der nun vorliegende Schattenbericht von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen der Schweiz, deutet darauf hin, dass das Land die Anforderungen der BRK bei weitem noch nicht erfüllt hat. Mitbestimmung, Wahlfreiheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen seien nicht gesichert.

Inklusionsbotschafter zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Unter dem Motto „Eigene Erfahrungen einbringen – UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen!“ läuft seit Anfang des Jahres 2015 das Modellprojekt „InklusionsbotschafterInnen – Vernetzung von UnterstützerInnen auf dem Weg zur Inklusion“ der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Unterstützt und gefördert wird es von der Aktion Mensch.