15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion voranbringen

15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion voranbringen

Am 26. März 2024 jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zum 15. Mal. Aus diesem Anlass fordern Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

UN-BRK: Elf Punkte, die das Leben von Menschen mit Behinderung verbessern könnten

UN-BRK: Elf Punkte, die das Leben von Menschen mit Behinderung verbessern könnten

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat handfeste Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Querschnittlähmung und anderen Behinderungen. Hierzulande überwacht das Deutsche Institut für Menschenrechte die Umsetzung der Konvention – und nennt zum Auftakt der 20. Wahlperiode (2021 bis 2025) recht konkrete Punkte, an denen die Politik in den nächsten Jahren arbeiten sollte/muss.

Zum Stand der UN-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz

Zum Stand der UN-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz

Die Schweiz hat am 15. April 2014 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet und ist seither in der Pflicht, diese Konvention umzusetzen. Der nun vorliegende Schattenbericht von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen der Schweiz, deutet darauf hin, dass das Land die Anforderungen der BRK bei weitem noch nicht erfüllt hat. Mitbestimmung, Wahlfreiheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen seien nicht gesichert.

Zum Stand der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Zum Stand der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

„Das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ist in Deutschland immer noch nicht der Normalfall.“ Zu diesem Schluss kam das Institut für Menschenrechte und publiziert die Analyse „Wer Inklusion will, sucht Wege.“ zum Stand der Behindertenrechtskonvention.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

Das 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention) der UNO-Generalversammlung hat zum Zweck, die Menschenrechtsabkommen für Menschen mit Handicap zu konkretisieren.

Inklusionsbotschafter zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inklusionsbotschafter zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Unter dem Motto „Eigene Erfahrungen einbringen – UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen!“ läuft seit Anfang des Jahres 2015 das Modellprojekt „InklusionsbotschafterInnen – Vernetzung von UnterstützerInnen auf dem Weg zur Inklusion“ der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Unterstützt und gefördert wird es von der Aktion Mensch.