
Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber einladen – unabhängig von Formulierung im Anschreiben
In einem Urteil vom 26.11. 2020 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass öffentliche Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, geeignet Bewerber mit Schwerbehinderung zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Dies gilt auch dann, wenn eine Bewerberin schriftlich erklärt, dass sie eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nur dann als sinnvoll erachte, wenn sie in die engere Auswahl käme.