
Urteile


Entschädigung muss bezahlt werden, wenn Schwerbehinderte durch falsche Ausschreibung benachteiligt werden
Öffentliche Arbeitgeber müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit Entschädigungszahlungen wegen Benachteiligung von Schwerbehinderten rechnen, wenn sie Stellen nicht richtig ausschreiben. Mit schwerbehinderten Menschen besetzbare Arbeitsplatz müssten der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet werden.

Bundesgerichtshof: Widerrufsrecht auch bei Kauf von Kurventreppenliften
Viele Menschen mit und ohne Querschnittlähmung nutzen im heimischen Umfeld Treppenlifte. Vor allem die Anpassung von Kurventreppenliften ist eine aufwendige Sache. Dennoch gilt auch hier ein 14-tägiges Widerrufsrecht, falls der Vertrag innerhalb der eigenen Wohnung unterschrieben wurde. Einige Anbieter hatten dieses Recht bisher mit Hinweis auf die „Sonderanfertigung\" verweigert.

Urteil: Krankenkasse muss querschnittgelähmtem Versicherten elektrische Rollstuhlzughilfe mit Handkurbelunterstützung gewähren
Versicherte haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Hierzu kann im Fall eines querschnittgelähmten Versicherten ein Handbike gehören. Dies entschied in einem im Oktober 2021 veröffentlichten Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber einladen – unabhängig von Formulierung im Anschreiben
In einem Urteil vom 26.11. 2020 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass öffentliche Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, geeignet Bewerber mit Schwerbehinderung zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Dies gilt auch dann, wenn eine Bewerberin schriftlich erklärt, dass sie eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nur dann als sinnvoll erachte, wenn sie in die engere Auswahl käme.

Apotheke muss rollstuhlgerechten Zugang gewährleisten
Eine Apotheke mit einer Stufe von ca. 5 Zentimetern Höhe im Eingangsbereich ist nicht barrierefrei zugänglich und ist dazu verpflichtet entsprechende Umbauten vorzunehmen. Die Kosten von 8.000 Euro gelten als zumutbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom Mai 2020 entschieden.