
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Schwerbehindertenvertretung
Eine Schwerbehindertenvertretung wird in Betrieben mit wenigstens fünf schwerbehinderten Beschäftigten für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Das Amt der Schwerbehindertenvertretung besteht auch weiter, wenn innerhalb dieser vier Jahre die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten unter fünf sinkt.