Eine Schwerbehinderung hat oft gravierende Folgen für den weiteren Erwerbsverlauf

Eine Schwerbehinderung hat oft gravierende Folgen für den weiteren Erwerbsverlauf

Fünf Jahre nach dem Eintreten einer Schwerbehinderung haben die betroffenen Personen eine etwa 16 Prozentpunkte niedrigere Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein als ähnliche Personen, die nicht schwerbehindert wurden. Neben denjenigen, die den Arbeitsmarkt verlassen, wechseln viele Personen nach dem Eintreten einer Schwerbehinderung in Teilzeit oder in Tätigkeiten, die körperlich und psychisch weniger belastend sind. Das zeigt eine 2024 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Für mehr Teilhabe: Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts

Für mehr Teilhabe: Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts

Mehr Menschen mit Behinderungen sollen in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Für sie ist damit auch mehr gesellschaftliche Teilhabe verbunden. Arbeitgeber profitieren ebenfalls: In Zeiten von Fachkräftemangel eröffnet Inklusion ihnen neue Chancen. Dies sieht ein Gesetzesentwurf aus dem April 2023 vor.

Home-Office: Chance für Menschen mit Behinderung

Home-Office: Chance für Menschen mit Behinderung

Die COVID-19-Pandemie hat für ein „soziales Massen-Experiment der Telearbeit“ gesorgt, wie eine OECD-Studie es formulierte. Denn die Anteile der Erwerbstätigen, die von zuhause arbeiten, stiegen weltweit rapide an. Für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderung, zum Beispiel einer Querschnittlähmung, sei Home-Office vielfach „die Voraussetzung, um überhaupt arbeiten zu können“, konstatiert das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW).

Rente wegen Erwerbsminderung: So viel darf man dazuverdienen

Rente wegen Erwerbsminderung: So viel darf man dazuverdienen

Wer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung (EM) bezieht – so wie viele Menschen mit Querschnittlähmung -, darf Geld dazuverdienen. Allerdings gelten strikte Regeln für die Stundenzahl, zudem gelten seit 2023 neue Hinzuverdienst-Grenzen. Wer diese Obergrenzen überschreitet, riskiert eine Kürzung oder sogar das Aus seiner EM-Rentenbezüge.

Inklusion am Arbeitsplatz: Die Schweiz ist Deutschland eine Meile voraus

Inklusion am Arbeitsplatz: Die Schweiz ist Deutschland eine Meile voraus

Deutschland und die Schweiz sind zwei von ihrer Wirtschaftsstärke her vergleichbare Länder, die beide eine Erwerbsquote von rund 80 % aufweisen. Trotz der Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe von Personen mit Behinderung im Deutschen Sozialgesetzbuch (SGB IX) schneidet Deutschland bei der Arbeitsintegration von Personen mit Querschnittlähmung (QSL) mit einer Quote von 43% aber markant schlechter ab als die Schweiz mit 61 %.

Inklusion am Arbeitsplatz: Studie zeigt Vorteile für alle Beteiligten

Inklusion am Arbeitsplatz: Studie zeigt Vorteile für alle Beteiligten

Die Anzahl der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen hat in den Jahren 2014 bis 2018 leicht zugenommen. Dennoch schlummert bei der Inklusion noch Potenzial für den Arbeitsmarkt. Warum sich Inklusion lohnt und wie Arbeitgeber diese fördern können, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Ausgleichsabgabe: Der Ersparnisrechner von Rehadat

Ausgleichsabgabe: Der Ersparnisrechner von Rehadat

Die Online-Plattform Rehadat hat eine Software herausgebracht, mit der Arbeitgeber sich schnell einen Überblick verschaffen können, ob sie genügend schwerbehinderte Menschen in ihrem Unternehmen beschäftigen, wie hoch ihre Ausgleichsabgabe ist und wie sie die Abgabe reduzieren können.

Inklusion als Beruf: Studiengänge und Ausbildungswege

Inklusion als Beruf: Studiengänge und Ausbildungswege

Inklusion als Beruf: Immer mehr Studienfächer, Berufsausbildungen und Weiterbildungen bereiten auf einen Arbeitsplatz vor, der sich dem barrierefreien Miteinander von Menschen widmet. Ein Überblick über Neues und Altbewährtes.