Ausgleichsabgabe: Der Ersparnisrechner von Rehadat
Die Online-Plattform Rehadat hat eine Software herausgebracht, mit der Arbeitgeber sich schnell einen Überblick verschaffen können, ob sie genügend schwerbehinderte Menschen in ihrem Unternehmen beschäftigen, wie hoch ihre Ausgleichsabgabe ist und wie sie die Abgabe reduzieren können.

Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten müssen ihrer Agentur für Arbeit bis zum ersten Quartalsende eines Jahres anzeigen, wie viele schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen sie beschäftigt haben. Diese Anzeige können Betriebe am einfachsten mit der Software IW-Elan erstellen, die ab sofort unter www.iw-elan.de zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.
Das Programm rechnet aus, ob genügend Pflichtarbeitsplätze besetzt waren und – falls nicht – in welcher Höhe eine Ausgleichsabgabe zu zahlen ist. Die Anzeige kann dann elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit geschickt werden. Einzig der von IW-Elan automatisch erzeugte Versandbeleg muss noch unterschrieben per Post versandt werden.
Unterstützung für Arbeitgeber
Das Programm unterstützt die Anwender mit vielen praktischen Funktionen wie Datenimport aus Personalsoftware, Datenübernahme aus dem Vorjahr, einer begleitenden Hilfe, Plausibilitätsprüfungen und einer korrekten Berechnung.
Wer keine Download-Möglichkeit hat, kann ab dem 12. Januar 2021 eine CD-ROM mit IW-Elan 2020 bei der Bundesagentur für Arbeit per Internetformular bestellen: www.iw-elan.de/service/bestellservice.
Nutzer finden auf der begleitenden Internetseite www.iw-elan.de viele weitere nützliche Informationen: z. B. ein umfangreiches Lexikon, FAQs und Vorjahresversionen. Die Seite wurde neu aufgesetzt und ist nun responsive und barrierefrei.
Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unter keinen Umständen ersetzt er jedoch eine rechtliche oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch eine juristische Fachperson oder Menschen mit Qualifikationen in den entsprechenden Fachbereichen, z.B. Steuerrecht, Verwaltung. Der-Querschnitt.de führt keine Rechtsberatung durch. Ob und in welchem Umfang private Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, Therapien o.ä. übernehmen, ist individuell in der jeweiligen Police geregelt. Allgemeingültige Aussagen können daher nicht getroffen werden.