
Urteil: Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf eine Arbeitsstelle, auch wenn sie die geplante Tätigkeit nicht ausüben können
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass Menschen mit Behinderung Anspruch auf eine Stelle im Betrieb haben, auch wenn sie zunächst eine Probezeit absolvieren und die geplante Arbeit wegen der Behinderung nicht leisten können. Dies gilt, wenn dadurch der Arbeitgeber nicht über Gebühr belastet wird.