
Urteil: Krankenkasse muss querschnittgelähmtem Versicherten elektrische Rollstuhlzughilfe mit Handkurbelunterstützung gewähren
Versicherte haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Hierzu kann im Fall eines querschnittgelähmten Versicherten ein Handbike gehören. Dies entschied in einem im Oktober 2021 veröffentlichten Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

