Hilfsmittelversorgung: Grundrechte verbieten Beschränkung auf Minimalversorgung

Hilfsmittelversorgung: Grundrechte verbieten Beschränkung auf Minimalversorgung

Urteil zur Hilfsmittelversorgung: Das Sozialgericht Konstanz hat im Oktober 2021 durch Gerichtsbescheid einem Rollstuhlfahrer Recht gegeben und dessen Krankenkasse verurteilt, ihn mit einem Handbike mit Motorunterstützung zu versorgen. Zudem musste die Krankenkasse die außergerichtlichen Kosten des Rollstuhlfahrers erstatten.