
Patientenrechte auf einen Blick
Seit Februar 2013 gibt es in Deutschland das sogenannte „Patientenrechtegesetz“. Rechte, die zuvor in Gesetzbüchern verstreut und nur einzeln auffindbar waren, wurden zusammengetragen und um neue Aspekte ergänzt. Das Ziel: Eine eindeutige Rechtslage für den Umgang zwischen Patienten und behandelnden Ärzten sowie Vertretern von Heil- und Gesundheitsberufen. Eine Broschüre erläutert die wichtigsten Regelungen.







