
Monat: Dezember 2019


Pflegekosten für Eltern und Kinder: Nur noch Gutverdienende müssen sich beteiligen
Angehörige von Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe beziehen, müssen sich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen. Die Regelungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes gelten für Kinder pflegebedürftiger Menschen und für Eltern, deren erwachsenes Kind pflegebedürftig ist.

Ab in den ersten Arbeitsmarkt! „Budget für Arbeit“ und „Budget für Ausbildung“ sollen dabei helfen
Berufstätig zu sein ist für viele Menschen mit Querschnittlähmung von großer Bedeutung. Einige von ihnen arbeiten im sogenannten zweiten Arbeitsmarkt, z. B. einer Behindertenwerkstatt. Das „Budget für Arbeit“ und das „Budget für Ausbildung“ sollen den Start oder Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern.

Eingliederungshilfe: Vermögensfreibeträge statt Mittellosigkeit
Dafür haben viele Menschen lange gekämpft. Seit 1.1.2020 ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen kein Fall mehr für das Sozialamt, sondern Teil des neunten Sozialgesetzbuches (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Der „Fürsorgegedanke“ verschwindet. Stattdessen gibt es Vermögensfreibeträge.



