
Monat: April 2022


Inkomplette Querschnittlähmung: Der lange Weg zur Diagnose
Sabrina Dietrich hat eine inkomplette Querschnittlähmung. Um diese Diagnose zu erhalten und ihre diversen Beschwerden einordnen zu können, musste sie einen langen Weg durch zahlreiche Arztpraxen und Kliniken hinter sich bringen. Denn ihre Symptome sind selten, die Folgen für Außenstehende nahezu unsichtbar. Für die heute 40-Jährige bedeutet(e) dies häufig: „Mir wurde und wird nicht geglaubt. Wenn ich jedes Mal einen Euro für den Spruch ,Sie müssen zum Psychologen` bekommen hätte, wäre ich jetzt Millionärin.“

Inkomplette Querschnittlähmung: „Wahnsinnig viele Vorurteile!“
Menschen mit Querschnittlähmung sitzen im Rollstuhl. So denken viele: Die Passantin auf dem Parkplatz, der Mann am Nebentisch, aber auch Ärztinnen und Therapeuten. Für Sabrina Dietrich ein großes Problem. Als inkomplett Gelähmte ist sie zwar mit vielen querschnittspezifischen Herausforderungen konfrontiert – aber das sieht man ihr nicht an. Und so stößt sie immer wieder auf Unverständnis und gesellschaftliche und/oder bürokratische Hürden.

Posse um versteckte Behindertentoilette
Erst lacht man, dann ärgert man sich – und dann mag man denken: Ach, der ist drangeblieben und hat damit etwas bewirkt! Respekt! Die Rede ist von Markus von da Loo. Der Rollstuhlfahrer hat sich in seinem Wohnort eine Behindertentoilette erkämpft. Der Clou an der Sache: Die Toilette gab es schon seit Jahren. Aber keiner hat´s gewusst.

Inkomplett gelähmter Ex-Skispringer Lukas Müller: Treppensteigen ohne Hilfsmittel
Lukas Müller ist seit einem Sturz im Jahr 2016 inkomplett querschnittgelähmt. Der heute 30-Jährige arbeitet diszipliniert daran, seine körperlichen Fähigkeiten weiter auszubauen – und lässt seine Fans mit Videos an den Fortschritten teilhaben. Sein neuester Erfolg: Treppensteigen ohne Hilfe und ohne Hilfsmittel, wie er auf einem Video auf Instagramm (s.u.) zeigt.

Entschädigung muss bezahlt werden, wenn Schwerbehinderte durch falsche Ausschreibung benachteiligt werden
Öffentliche Arbeitgeber müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit Entschädigungszahlungen wegen Benachteiligung von Schwerbehinderten rechnen, wenn sie Stellen nicht richtig ausschreiben. Mit schwerbehinderten Menschen besetzbare Arbeitsplatz müssten der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet werden.



