Fachbegriff: Medizinischer Dienst (MD), bis 2021: Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Der Medizinische Dienst ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er gilt als unabhängiger Gutachterdienst, der im gesetzlichen Auftrag Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen unterstützt. In Deutschland gibt es 15 MD, die in der Regel ein Bundesland betreuen.

Der MD löste am 30. Juni 2021 den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ab, der jeweils auf Landesebene als Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen organisiert war. Mit dem „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ wurden die Dienste von den Krankenkassen gelöst.

Beispiele für die Tätigkeit des MD:

  • Pflegebegutachtung/Feststellung von Pflegegraden
  • Pflegequalität/ Überprüfung von ambulanten Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen
  • Qualitäts- und Strukturprüfungen in Krankenhäusern und Kliniken
  • Beurteilung neuer Behandlungsmethoden
  • Einzelfallbegutachten bei speziellen Hilfsmitteln
  • Patientenschutz: Vermutete Behandlungsfehler, Fragen zu bestimmten Therapien (zum Beispiel Krebstherapie), Bewertung von individuellen Gesundheitsleistungen (iGeL)