
GdB und GdS: Weil der Mensch mehr ist als eine Arbeitskraft
Die Begriffe „GdS“ und GdB“ klingen wie lustige Abkürzungen aus der Social-Media-Welt, sind de facto aber von großer rechtlicher Relevanz. Nachteilsausgleiche aufgrund einer Behinderung orientieren sich am persönlichen „Grad der Behinderung“ (GdB). Der „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS) wird im Entschädigungs- und Unfallversicherungsrecht verwendet.

