Abstauber-Masche am Flughafen: Passagiere täuschen Behinderung vor
Die besten Sitzplätze, bevorzugtes Boarding: Am Flughafen bekommen Menschen im Rollstuhl oft Sonderkonditionen. Ganz „schlaue“ Flugreisende nutzen das offenbar immer häufiger aus – und täuschen eine Behinderung vor. „Es gibt einen massiven, grassierenden Missbrauch von Sonderdiensten, um am Flughafen eine bevorzugte Behandlung zu bekopmmen“, klagt der Chef einer Fluglinie.

Barry Biffle, Chef der US-Linie „Frontier Airlines“, berichtete über den neuen „Trend“ am Flughafen. Ihm und seinen Mitarbeitern falle immer wieder auf, dass deutlich mehr Leute beim Einstieg einen Rollstuhl benötigten, als beim Ausstieg. Wenigstens nimmt er es mit Humor: „Wir heilen so viele!“, sagt er laut cnbc (siehe auch externe Links Passagiere täuschen Behinderungen vor: Reisende missbrauchen Rollstuhlservice für bessere Plätze (rtl.de) sowie Frontier Airlines CEO said passengers abuse airport wheelchair service) sowie (cnbc.com)
Alte Masche
Lustig ist der Trend aber nicht gerade, und ganz neu ist er auch nicht. Bereits 2022 hatte der Chef des Londoner Flughafens Heathrow über die Abstauber-Masche geklagt, die manche Leute in sozialen Netzwerken als „cleveren Reise-Hack“ empfehlen. „Bitte tun Sie das nicht. Wir müssen den Dienst für die Menschen schützen, die ihn am meisten brauchen“, appellierte er damals an die Fluggäste (siehe auch externer Link Airline-Chef: Viele Rollstuhl-Passagiere täuschen Behinderung nur vor! (berliner-kurier.de)
Personal in einem Dilemma
Derartiges Verhalten schürt Misstrauen. Vielleicht ärgert sich der ein oder andere Mensch mit Querschnittlähmung oder fühlt sich zu Unrecht kontrolliert, wenn er am Gate oder bei Buchungen seinen Behindertenausweis vorlegen soll. Oder zumindest misstrauisch beäugt wird, ob er denn tatsächlich behindert ist … Andererseits sind Mitarbeiter am Flughafen und anderswo tatsächlich gezwungen, genauer hinzuschauen. Was sie mitunter in eine Zwickmühle bringen kann. Ihr Dilemma schildert dieser Bericht (externer Link): JetBlue-Chef warnt vor „Wheelchair-Hack“: Wenn Kontrollen Vertrauen riskieren.
Am 17.07.2024 kommentierte ein Leser: „Widerlich diese Zeitgenossen.
Einfache Lösung: Vorlage des Behindertenausweises -mittlerweile europaweit.
Und wer dies nicht kann: Strafanzeige wegen Dokumentenmissbrauch. … § 281 (Strafgesetzbuch (StGB), Anmerkung der Redaktion), Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) 1Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Gesundheitszeugnisse sowie solche Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.“