
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Wenn pflegende Angehörige ausfallen, zum Beispiel, weil sie Urlaub machen oder erkranken, können sie sich durch eine Verhinderungspflege (im gewohnten häuslichen Umfeld) oder eine Kurzzeitpflege (in einer stationären Einrichtung) vertreten lassen. Die Kosten für die Person oder den professionellen Anbieter, der in dieser Zeit ersatzweise die Pflege übernimmt, trägt die Pflegekasse für mehrere Wochen.









