
Urteil: Krankenkasse muss Gutachten überprüfen
Die Krankenversicherungen haben gegenüber ihren Mitgliedern die Pflicht zum aktiven Handeln, um diese vor gesundheitlichen Schäden zu beschützen. Garantenpflicht nennt man das. Dazu gehört auch die Prüfung von Stellungnahmen oder Gutachten, die der Medizinische Dienst erstellt hat (zum Zeitpunkt des Urteils: MDK).