
Eingliederungshilfe: Vermögensfreibeträge statt Mittellosigkeit
Dafür haben viele Menschen lange gekämpft. Seit 1.1.2020 ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen kein Fall mehr für das Sozialamt, sondern Teil des neunten Sozialgesetzbuches (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Der „Fürsorgegedanke“ verschwindet. Stattdessen gibt es Vermögensfreibeträge.









