Hinweiskarten für Falschparker

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) verteilt freundliche Falschparker-Karten: Sie sind für Autofahrer bestimmt, die unberechtigt auf Behindertenparkplätzen parken. Die eindeutigen Hinweise informieren, anstatt zu sanktionieren.

Geht man davon aus, dass es tatsächlich Personen gibt, die das riesige weiße Rollstuhl-Symbol auf dem Boden und das dazu gehörige blaue Hinweisschild auf den Parkplatz für Menschen mit Behinderung schlicht übersehen, wäre ein Bußgeld egal in welcher Höhe für diese ahnungslosen Zeitgenossen ja völlig unverhältnismäßig – vom Abschleppen ganz zu schweigen! Hinzu kommen Situationen, in denen Ausweisinhaber angesichts eines unrechtmäßig belegten Behindertenparkplatzes nur ungern in die Vollen greifen bzw. zum Telefon, um die Behörden um Hilfe zu bitten: Z. B. wenn die Nachbarschaft oder ihr Dunstkreis den eigenen Rollstuhlfahrerparkplatz belegt oder man gerade in allzu sonniger Love-and-Peace-Stimmung ist und eine andere Parkfläche ohnehin in dem Moment frei wird. Oder wenn schlicht keine Zeit für weitere Maßnahmen ist. In diesen Fällen können sanfte Gemüter sich mit der pädagogischen Version des Strafzettels behelfen: Hinter den Scheibenwischer geklemmt, klärt die Falschparker-Karte anschaulich über das „Missverständnis“ auf, ohne dass ein Bußgeld fällig wird.

Auf die nette Tour

Der Cartoon des TAZ-Karikaturisten TOM macht auf den BSK-Hinweiskarten für Falschparker witzig aber eindrücklich auf den schlecht gewählten Standort aufmerksam. Eine weniger diskrete und zugleich nicht unumstrittene Methode kommt ebenfalls ohne Knöllchen aus. Die WegeHeld-Visitenkarten informieren darüber, dass das Falschparken unangenehm aufgefallen ist und bereits Alarm ausgelöst wurde. Siehe auch: Erwischt! Mit der WegeHeld-App gegen Parksünder

Abschleppen lassen bleibt korrekt

Natürlich muss sich niemand scheuen, in Fällen von Missbrauch eines Behindertenparkplatzes die Polizei zu informieren und das Auto ggf. entfernen zu lassen. Mit einigen Exemplaren der Falschparker-Karte im Handschuhfach steht Ausweisinhabern bloß eine breitere Palette an Handlungsmöglichkeiten offen.

Was man im Fall der Fälle machen darf und was man lieber bleiben lassen sollte – darüber informiert dieser Beitrag: Meine Querschnittlähmung und ich: Darf der das??? Darf ich das??? – Der-Querschnitt.de


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