Der EU-Behindertenausweis kommt

Der Rat hat im November 2023 seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zu der Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen festgelegt. D. h. der EU-Behindertenausweis/ die EU Disability Card kommt.

„Wir haben heute eine Einigung zwischen den EU-Mitgliedstaaten über den neuen Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen erzielt. Die Sonderbedingungen und Vorzugsbehandlung, die Personen mit Behinderungen in ihrem Wohnsitzland zugute kommen, werden auch für andere Unionsbürgerinnen und -bürger mit Behinderungen gelten, die für einen kurzen Zeitraum in dieses Land reisen oder dieses Land besuchen. Reisen innerhalb der Europäischen Union sind eine unglaublich bereichernde Erfahrung und sollten für alle Bürgerinnen und Bürger der EU ohne Ausnahme leicht zugänglich sein.“

Pablo Bustinduy, spanischer Minister für soziale Rechte, Verbraucherangelegenheiten und die Agenda 2030

Der Vorschlag der Kommission wurde im September angenommen. Seither wurden auf fachlicher Ebene im Rat intensive Beratungen geführt, um eine Verhandlungsposition zu erreichen. Die Verhandlungen über die endgültige Form der Richtlinie werden so bald wie möglich beginnen, sobald das Europäische Parlament Anfang 2024 über sein Mandat abgestimmt hat.

Für weitere Informationen siehe: Europäischer Behindertenausweis: Reisen in der EU wird für Menschen mit Behinderungen einfacher – Consilium (europa.eu)

Hintergrund

In einem Pilotprojekt in acht Ländern der europäischen Union (EU) wurde von 2016 bis 2018 ein grenzübergreifender Behindertenausweis getestet.

Von offizieller Seite heißt es: „Um Menschen mit Behinderungen das Reisen zwischen den EU-Ländern zu erleichtern, entwickelt die EU ein System der gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus und einiger damit verbundenen Vorteile auf der Grundlage eines EU-Behindertenausweises.

Derzeit gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Dies schafft Probleme für die Menschen mit Behinderungen, da ihre nationalen Behindertenausweise in anderen Mitgliedstaaten möglicherweise nicht anerkannt werden.

Grenzübergreifend wertvoll

Der EU-Behindertenausweis gewährleistet grenzübergreifend den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Vergünstigungen vor allem in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr. Der Ausweis wird von den auf freiwilliger Basis am System teilnehmenden EU-Ländern gegenseitig anerkannt (EU, 2021).“

Die Landesvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD) von Berlin-Brandenburg Ursula Engelen-Kefer fordert nun: „Ein Europäischer Schwerbehindertenausweis muss für alle Mitgliedsländer gelten, die wesentlichen Arbeits- und Lebensbereiche einbeziehen und für alle Anbieter von Leistungen sowie Diensten verpflichtend sein.“ Nur dann könne er auch für die Menschen mit Behinderungen die in der EU geltende Bewegungsfreiheit ermöglichen. Zu ihren Ausführen im Detail geht es hier.