Der EU-Behindertenausweis kommt

Bis Mitte 2028 wird eine EU-weit anerkannte Schwerbehindertenkarte – die EU Disability Card – einschließlich EU-Parkausweis eingeführt. Verbindlich ist dies für alle Mitgliedsstaaten. In Deutschland wird ab 2026 an der Umsetzung gearbeitet.

Bestehende nationale Schwerbehindertenausweise und Parkausweise behalten ihre Gültigkeit und bisherigen Rechte. Beide Systeme werden parallel laufen (Verdi, 2026), um Nachteile für Betroffene zu vermeiden.

Sinnvoll ist der neu beschlossene EU-Behindertenausweis für Menschen mit Behinderung, die EU-weit unterwegs sein möchten, denn die EU Disability Card dient als Nachweis für eine Behinderung in der gesamten EU, um die gleichen Rechte wie Einheimische (z.B. bei Eintritten in Museen, Parks, Verkehr) zu erhalten.

Automatisch zugesendet wird die Karte nicht; sie muss, sobald sie verfügbar ist, bei den Versorgungsämtern beantragt werden und wird kostenfrei sowohl in Scheckkartenformat als auch digital ausgestellt.


Bereits im November 2023 hat der Rat seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zu der Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen festgelegt. D. h. der EU-Behindertenausweis/ die EU Disability Card kommt. Für weitere Informationen siehe: Europäischer Behindertenausweis: Reisen in der EU wird für Menschen mit Behinderungen einfacher – Consilium (europa.eu)

Hintergrund

In einem Pilotprojekt in acht Ländern der europäischen Union (EU) wurde von 2016 bis 2018 ein grenzübergreifender Behindertenausweis getestet.

Von offizieller Seite heißt es: „Um Menschen mit Behinderungen das Reisen zwischen den EU-Ländern zu erleichtern, entwickelt die EU ein System der gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus und einiger damit verbundenen Vorteile auf der Grundlage eines EU-Behindertenausweises.

Derzeit gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Dies schafft Probleme für die Menschen mit Behinderungen, da ihre nationalen Behindertenausweise in anderen Mitgliedstaaten möglicherweise nicht anerkannt werden.

Grenzübergreifend wertvoll

Der EU-Behindertenausweis gewährleistet grenzübergreifend den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Vergünstigungen vor allem in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr. Der Ausweis wird von den auf freiwilliger Basis am System teilnehmenden EU-Ländern gegenseitig anerkannt (EU, 2021).“

Die Landesvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD) von Berlin-Brandenburg Ursula Engelen-Kefer fordert nun: „Ein Europäischer Schwerbehindertenausweis muss für alle Mitgliedsländer gelten, die wesentlichen Arbeits- und Lebensbereiche einbeziehen und für alle Anbieter von Leistungen sowie Diensten verpflichtend sein.“ Nur dann könne er auch für die Menschen mit Behinderungen die in der EU geltende Bewegungsfreiheit ermöglichen. Zu ihren Ausführen im Detail geht es hier.