Feldphase startet: Erste Leistungserbringer testen eVerordnung für Hilfsmittel
Das deutschlandweit größte Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel geht in die Testphase. Erstmals können Leistungserbringer den gesamten Prozess einer digitalen Verordnung von Hilfsmitteln durch den Arzt über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse durchspielen.

In der Feldphase wird zunächst die im Pilotprojekt entwickelte elektronische Verordnung für Hilfsmittel (ehemals Muster 16) einem Praxistest unterzogen. Mit dem Muster 16 in Papierform können Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit vom Arzt verordneten Hilfsmitteln versorgen und abrechnen.
„Die Überführung der Gesamtprozesse ins Digitale ist hochkomplex. Allein von unseren Mitgliedsbetrieben werden jährlich 25 Millionen Versorgungen realisiert. Noch sind die Prozesse durch viel Papier begleitet, da die Bürokratie in diesem Gesundheitsbereich unglaublich umfangreich ist“, erklärt Thomas Münch, Mitglied des Vorstandes des BIV-OT, in einer Pressemeldung des Verbands.
„Für die Versorgungsqualität werden bspw. Beratungsdokumente verlangt, die bei jeder einzelnen der knapp 100 Krankenkassen unterschiedlich aussehen. Hinzu kommt, dass wir mit der Digitalisierung das Patientenwahlrecht stärken wollen. Der von uns programmierte unabhängige Fachdienst erlaubt eine Verarbeitung der eVerordnung, bei der Patienten sicher sein können, dass die Daten ohne kommerzielle Lenkung und unter Einhaltung des Datenschutzes verarbeitet werden. So können wir gemeinsam mit der gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin, Anmerkung der Redaktion) Prozesse entwickeln, die dann auch Mehrwerte für alle Beteiligten bringen“, so Münch. „Nach zwei Jahren minutiöser Entwicklungszeit freuen wir uns darauf, dass erste Anwender unser System nun auf Herz und Nieren testen können.“
Teilhabe für Millionen Menschen sichern
Ziel des Pilotprojektes ist es, dass mit der verpflichtenden Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel zum 1. Juli 2026 Millionen von Menschen weiterhin ihre Hilfsmittelversorgung in Deutschland erhalten und damit an der Gesellschaft teilhaben können. „Ganz nebenbei leisten wir damit einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung in Deutschland“, so Thomas Münch weiter.
Hintergrund
Zum 1. Juli 2026 soll die eVerordnung für Hilfsmittel eingeführt werden. Der Spitzenverband sieht sich in der Verantwortung, an einer reibungslosen Einführung aktiv mitzuwirken und die Behörden maximal mit seinem Experten-Know-how zu unterstützen. Die Erfahrung zeigt, dass die Umsetzung elementar davon abhängt, dass alle Beteiligten mitwirken. Daher hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) bereits 2021 gemeinsam mit Partnern das erste deutsche Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel in Deutschland aufgesetzt. Das Pilotprojekt ist wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet. Es ist bisher das einzige in Deutschland, das die Digitalisierung von A bis Z von den Ärzten über Kostenträger, Patienten und Sanitätshäuser denkt und stufenweise alle Nutzer der eVerordnung einbezieht.
Weitere Informationen zum Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel gibt es (externer Link) hier.