Forderung zum 5. Mai: Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe verbessern
Zum 34. Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung macht die Aktion Mensch auf eine besorgniserregende Entwicklung aufmerksam: In Debatten über Sparmaßnahmen im Sozialbereich geraten Teilhabeleistungen zunehmend unter Rechtfertigungsdruck.

Die Sozialorganisation warnt davor, notwendige Unterstützungsmaßnahmen als „Luxus“ zu bewerten. Dadurch verschiebt sich der Umgang mit Menschenrechten vom verbindlichen Anspruch hin zu einer Frage der Kostenabwägung.
Das Ausmaß dieser Entwicklung zeigt eine aktuelle Studie* der Aktion Mensch. Sie macht deutlich, wie groß die Diskrepanz zwischen gesetzlich verankertem Anspruch und der gelebten Realität gleichberechtigter Teilhabe ist. So gibt derzeit nur jede*r vierte Befragte an, genau die Unterstützung zu erhalten, die individuell benötigt wird.
Teilhabeplanverfahren: Gesetzlich verankert, aber kaum bekannt
Ein zentrales Instrument des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist das Teilhabeplanverfahren. Es soll Menschen mit Behinderung ermöglichen, notwendige Unterstützungsleistungen – etwa beim Wohnen oder am Arbeitsplatz – selbstbestimmt mitzugestalten. Im Alltag der Menschen kommt dieses Recht jedoch kaum an und bleibt weitgehend ungenutzt. So hat nur jede*r Achte bislang an einem Teilhabeplanverfahren** teilgenommen. Häufigster Grund hierfür ist die fehlende Aufklärung über das Verfahren: 88 Prozent derjenigen, die das Verfahren nicht nutzen, fühlen sich dazu nicht ausreichend informiert.
„Es gibt viele Unterstützungsmöglichkeiten zur Teilhabe – doch sie sind vielen gar nicht bekannt“, kommentiert Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. „Nur wenn Informationen auch verständlich aufbereitet und Leistungen unbürokratisch zugänglich sind, kann das Recht seine Wirkung entfalten und Menschen mit Behinderung können es einfordern.“
Auch für Nutzer*innen des Teilhabeplanverfahrens ist der bürokratische Weg häufig beschwerlich. 82 Prozent der Befragten mit entsprechender Erfahrung kritisieren den hohen Verwaltungsaufwand beim Erhalt von Leistungen zur Teilhabe.
Forderung zum 5. Mai: Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe verbessern
Trotz bestehender Defizite macht die Studie das große Potenzial des Teilhabeplanverfahrens sichtbar: Wird es partnerschaftlich und qualitätsvoll umgesetzt, kann es als zentraler Hebel für Selbstbestimmung wirken.
Damit dieses Ziel Realität wird, fordert die Aktion Mensch zum Europäischen Protesttag einen spürbaren Abbau bürokratischer Hürden – durch verständliche Sprache, einheitliche und digitale Antragsverfahren sowie eine breite und systematische Bekanntmachung bestehender Rechte. „Teilhabe darf kein bürokratischer Kraftakt sein, sondern muss im Alltag für alle Menschen verlässlich gewährleistet werden“, betont Christina Marx. „Erst dann wird das Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention eingelöst. Menschenrechte sind nicht verhandelbar.“
Rund um den 5. Mai finden deutschlandweit über 500 Aktionen und Veranstaltungen statt. Gemeinsam mit zahlreichen Verbänden macht sich die Aktion Mensch für Barrierefreiheit und die konsequente Umsetzung von Teilhaberechten stark. Weitere Informationen unter: www.aktion-mensch.de/5mai (externer Link).