Für Falschparker auf Behindertenparkplätzen wird es (mäßig) teurer
Ursprünglich sollte es ja am 28. April 2020 soweit sein, doch nach einer Revision tritt die Straßenverkehrsordnung (StVo) Novelle nun Anfang Oktober 2021 in Kraft. Dies bedeutet, dass das beim Falschparken auf Behindertenparkplätzen 55 Euro statt der bisherigen 35 Euro fällig werden.
Im europaweiten Vergleich ist das noch immer äußerste Untergrenze.
Mit Inkrafttreten der StVo-Novelle am 08. Oktober 2021 müssen Falschparker auf Behindertenparkplätzen mit gerade mal 20 Euro mehr an Strafe rechnen. Die Kosten für ein eventuelles Abschleppen fallen weiterhin an.
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