Medikamente und Hilfsmittel in der Reha – wer ist zuständig?
Die meisten Menschen mit Querschnittlähmung benötigen regelmäßig Medikamente und Hilfsmittel wie zum Beispiel Einmalkatheter. Zuhause sind die Abläufe und die Versorgung meist geregelt. Aber wer ist während einer Reha-Maßnahme für die Versorgung zuständig? Die Klinik? Nach wie vor der Versorger, zum Beispiel der Sanitätsfachhandel oder ein Homecare-Unternehmen?

Wer mit einer Querschnittlähmung lebt, wird vermutlich wiederholt „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ benötigen, also in eine sogenannte Folge-Reha gehen. Ziel dieser Maßnahmen ist es unter anderem, größtmögliche Selbstständigkeit sowie Teilhabe am Arbeits- und Sozialleben möglichst dauerhaft zu erhalten. Ein weiteres Ziel kann es sein, einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, beziehungsweise den Status quo zu erhalten, die Folgen einer Behinderung zu mildern oder zumindest ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
Unterschiede bei den beiden großen Kostenträgern
Häufig werden Folge-Rehas erst nach mehreren Jahren bewilligt – vier Jahre gelten als Standard. Liegen dringende medizinische Gründe vor, kann der Antrag unter Umständen aber auch schon früher genehmigt werden. (Für mehr Informationen zu diesem Thema siehe: Einen Reha-Antrag stellen: So geht´s – Der-Querschnitt.de.)
In der Regel kommen zwei Institutionen als Kostenträger in Frage:
- Deutsche Rentenversicherung: Sie ist zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist.
- Gesetzliche Krankenkassen: Sie springt ein, wenn die Rentenversicherung nicht (mehr) zuständig ist, also zum Beispiel bei Rentnern.
Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernehmen auch die Kosten für Folge-Rehas. Bei Privatversicherten ist die jeweilige Versicherung zuständig – hier hilft vermutlich nur ein längeres persönliches Beratungsgespräch und ein Blick in die Versicherungsleistungen weiter.
Mal sind eigene Medikamente und Hilfsmittel erlaubt, mal nicht
Bei den beiden großen Kostenträgern, Rentenversicherung und gesetzliche Krankenkassen, gilt:
Ist eine Gesetzliche Krankenkasse der Kostenträger, muss die Reha-Einrichtung nur die Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bereitstellen, die in einem Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, wegen denen die Reha bewilligt wurde.
Medikamentierung und Hilfsmittel absprechen
Anders ausgedrückt: Sollte die Reha in Zusammenhang mit der Querschnittlähmung stehen, werden Katheter, weitere benötigte Hilfsmittel oder Medikamente von der Rehaeinrichtung zur Verfügung gestellt. Hilfreich ist ein Anruf vor Antritt der Behandlung, um den persönlichen Bedarf anzumelden und zu klären, damit alles bei Aufnahme bereitgestellt werden kann. Findet die Reha aus einem anderen Grund als die zugrundeliegende Querschnittlähmung und der damit verbundenen Blasenfunktionsstörung statt, kann man seine gewohnten Katheter und die Box mit den vertrauten Medikamenten in den Koffer packen.
Hinweis: Die Medikamentierung und benötigte Hilfsmittel müssen mit dem behandelnden Arzt in der Reha-Klinik abgesprochen werden!
Ist die Rentenversicherung der Kostenträger, muss in der Regel die Reha-Einrichtung alle Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bereitstellen, die ihr Patient benötigt. Der behandelnde Arzt am Wohnort darf nichts verordnen (zumindest nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse). Er kann jedoch der Reha-Einrichtung Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel als „Empfehlung“ mitteilen. (Zu diesem Thema gibt es von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen ein übersichtliches Schaubild: Rehabilitation Gesetzliche Rentenversicherung, externer Link).
Kein Anrecht auf gewohnte Hilfsmittel
Dieser letzte Punkt kann für Menschen mit Querschnittlähmung – und natürlich auch alle anderen Menschen im Rehaaufenthalt – problematisch werden: Einige Kliniken haben andere Hilfsmittelhersteller oder Generika von Medikamenten im Haus, laut Kostenträger ist nur die gleichwertige Versorgung notwendig, daher kann es sein, dass die Rehaeinrichtung den Katheter eines anderen Herstellers als den von zu Hause gewohnten zur Verfügung stellen kann.
Daher dürfte es nichts schaden, ausreichend Medikamente und benötigte Hilfsmittel für die ersten Tage mitzunehmen und die Versorgung vorab mit der Klinik abzuklären.
Was muss sonst noch mit in den Koffer?
Der Mensch benötigt nicht nur Medikamente und Hilfsmittel. Er braucht auch Snacks. Ladegeräte fürs Handy, für den Laptop und für den E-Rollstuhl. Spiele, Bücher und das Lieblings-Deo. Und und und.
Auf „Das Rehaportal“ findet sich eine detaillierte Packliste für die Reha. Von Dokumenten, über Kleidung, medizinische Hilfsmittel, Freizeit-Utensilien, Körperpflege bis hin zu den benötigten Medikamenten: Ihre Packliste für die Zeit in der Rehabilitation (externer Link).
Aber auch nahezu jede Klinik hat eigene Packlisten, die man bequem im Internet abrufen kann.
Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Die genannten Produkte, Therapien oder Mittel stellen keine Empfehlung der Redaktion dar und ersetzen in keinem Fall eine Beratung oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch medizinische Fachpersonen.
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