Prozess: Nach Canyoning-Unfall querschnittgelähmt
Nach einem Canyoning-Unfall ist eine junge Frau querschnittgelähmt. Sie verletzte sich bei einem Sprung aus mehreren Metern Höhe. Nun fordert die 32-Jährige Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 650.000 Euro. Auch ihre Krankenkasse will den Veranstalter in die Pflicht nehmen. Sie fordert 300.000 Euro.

Der tragische Unfall ereignete sich 2022 während einer Canyoning-Tour für Anfänger in der Almbachklamm im österreichischen Grenzgebiet. Laut Presseberichten habe es gegen Ende der geführten Tour die Möglichkeit zu einem Sprung aus etwa acht Metern Höhe gegeben, der jedoch auch hätte umgangen werden können.
Nach anfänglichem Zögern sei die Frau gesprungen und zog sich dabei die schweren Rückenmarksverletzungen zu. Sie fordert nun vor dem Landgericht Traunstein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro und Schadenersatz in Höhe von rund 150.000 Euro.
Parallel dazu hat auch die Krankenkasse der Frau Klage erhoben. Sie fordert die Behandlungskosten in Höhe von etwa 300.000 Euro zurück.
Angeklagt sind jeweils der Guide und der Veranstalter. Mehrere Medien haben über den Fall berichtet, unter anderem (externe Links): Tragisches Unglück – Nach Canyoning im Rollstuhl: Frau fordert 650.000 Euro – Bayern – SZ.de sowie Schneizlreuther Firma nach schwerem Canyoning-Unfall vor Gericht: Urlauberin klagt auf 650.000 Euro | Bayernwelle